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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 11.10.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die seit dem 01.01.2021 geltende Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) vom 27.10.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 14 vom 12.11.2021) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.12.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 14 vom 22.12.2022) wird wie folgt geändert:

1. Der § 6 Absatz 2 dieser Satzung (Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Umlage) erhält folgende neue Fassung:

„2)

Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Eine Umlage wird nicht erhoben, sofern die Beitragsforderung für alle Flächen eines Eigentümers eine Forderung insgesamt unter 1,00 € ergibt.“

Artikel 2

In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Der § 7 dieser Satzung erhält folgende neue Fassung:

„1)

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

2)

Soweit eine Umlageschuld/Gebührenpflicht nach dem bisherigen Recht entstanden ist, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Umlageschuld/Gebührenpflicht gegolten haben.“

Spremberg, den 12.10.2023

Christine Herntier
Bürgermeisterin