Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 11.10.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) beschlossen:
Die seit dem 01.01.2021 geltende Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) vom 27.10.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 14 vom 12.11.2021) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.12.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 14 vom 22.12.2022) wird wie folgt geändert:
1. Der § 6 Absatz 2 dieser Satzung (Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Umlage) erhält folgende neue Fassung:
| „2) | Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Eine Umlage wird nicht erhoben, sofern die Beitragsforderung für alle Flächen eines Eigentümers eine Forderung insgesamt unter 1,00 € ergibt.“ |
Der § 7 dieser Satzung erhält folgende neue Fassung:
| „1) | Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. |
| 2) | Soweit eine Umlageschuld/Gebührenpflicht nach dem bisherigen Recht entstanden ist, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Umlageschuld/Gebührenpflicht gegolten haben.“ |
Spremberg, den 12.10.2023