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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 11.10.2023 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die seit dem 01.01.2021 geltende Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) vom 27.10.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 14 vom 12.11.2021) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 11.10.2023 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 13 vom 27.10.2023) wird wie folgt geändert:

1.

Der § 5 Absatz 1 dieser Satzung (Umlagesatz) erhält folgende neue Fassung:

„1)

Die Umlage für die im Verbandsgebiet des Gewässerverbandes Spree-Neiße gelegenen Grundstücke beträgt kalenderjährlich ab dem Veranlagungsjahr 2023 für die nach § 4 dieser Satzung ermittelte Grundstücksfläche

a)

für den Vorteilsgebietstyp 1 (VGT1) – Siedlungs- und Verkehrsfläche

= 0,00239505 €/m²,

b)

für den Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) – Landwirtschaft

= 0,00127105 €/m²,

c)

für den Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) – Waldflächen

= 0,00070905 €/m².“

2.

Der § 5 Absatz 3 dieser Satzung (Umlagesatz) erhält folgende neue Fassung:

„3)

Die Umlage für die im Verbandsgebiet des Gewässerverbandes Kleine Elster-Pulsnitz gelegenen Grundstücke beträgt kalenderjährlich ab dem Veranlagungsjahr 2023 für die nach § 4 dieser Satzung ermittelte Grundstücksfläche

a)

für den Vorteilsgebietstyp 1 (VGT1) – Siedlungs- und Verkehrsfläche

= 0,00297481 €/m²,

b)

für den Vorteilsgebietstyp 2 (VGT 2) – Landwirtschaft

= 0,00155724 €/m²,

c)

für den Vorteilsgebietstyp 3 (VGT 3) – Waldflächen

= 0,00084879 €/m².“

Artikel 2

In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten

Der § 7 dieser Satzung erhält folgende neue Fassung:

„1)

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk zur Umlage der an die auf dem Stadtgebiet tätigen Gewässerverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge (Umlagesatzung) tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

2)

Soweit eine Umlageschuld/Gebührenpflicht nach dem bisherigen Recht entstanden ist, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Umlageschuld/Gebührenpflicht gegolten haben.“

Spremberg, den 12.10.2023

Christine Herntier
Bürgermeisterin