Auf den aufgeführten Friedhöfen sind die Nutzungsrechte an den unten aufgeführten Grabstätten abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, unter Berücksichtigung der Regelungen der Friedhofssatzung, sich innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Spremberg/Grodk, Am Markt 1, zu melden.
Sollte sich innerhalb dieser Frist kein Nutzungsberechtigter melden, werden die Grabstätten von der Friedhofsverwaltung eingeebnet und das Grabzubehör und die Bepflanzung entfernt. Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen fallen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Spremberg/Grodk.
| Friedhof | Grabnummer | Verstorbene/r |
| Georgenberg | UR04,01,03 | Jedzig Erwin |