Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.10.2023 folgende 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg beschlossen:
Die seit dem 01.01.2008 geltende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg vom 12.12.2007 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 23 vom 21.12.2007) in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 07.12.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 14 vom 22.12.2022) wird wie folgt geändert:
Der § 4 dieser Satzung (Gebührenhöhe) erhält folgende neue Fassung:
„Die Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung einschließlich Winterdienst beträgt je Frontmeter jährlich in der
| Reinigungsklasse | €/Frontmeter |
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| 1 | 1,93 |
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| 2 | ---- |
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| 3 | 0,86 |
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| 4 | 0,75 |
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| 5A | 0,35 |
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| 5B | 0,35 |
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| 6 | 0,00 | „ |
Der § 11 Absatz 1 dieser Satzung (Inkrafttreten) erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg tritt am 01.01.2024 in Kraft.“
Spremberg, den 12.10.2023