Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 04.12.2024 nachfolgende 1. Änderung der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk beschlossen:
Der § 4 der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk erhält folgende Fassung
§ 4 Antragsverfahren
(1) Der Antrag auf Förderung kann schriftlich oder digital eingereicht werden. Er umfasst das mindestens vollständig ausgefüllte Formblatt, welches die Stadt Spremberg/Grodk für den jeweiligen Bereich (Sport, Soziales, Kultur und Jugend) vorgefertigt bereitstellt und die darin jeweils geforderten Nachweise.
Die digitale Antragstellung ist ausschließlich über das von der Stadt Spremberg/Grodk bereitgestellte Online-Portal möglich. Im Fall der Nutzung der digitalen Antragstellung sind auch alle geforderten Nachweise digital bereitzustellen.
(2) Die Antragstellung ist ausschließlich durch die vertretungsberechtigten Personen der im § 1 genannten Antragsberechtigten zulässig. Die Vertretungsberechtigung ist in Zweifelsfällen gesondert auf Anforderung nachzuweisen.
(3) unverändert
(4) unverändert
Die 1. Änderung der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Spremberg/Grodk, den 06.12.2024