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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 04.12.2024 nachfolgende 1. Änderung der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk beschlossen:

Artikel 1

Änderung des § 4 Antragsverfahren

Der § 4 der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk erhält folgende Fassung

§ 4 Antragsverfahren

(1) Der Antrag auf Förderung kann schriftlich oder digital eingereicht werden. Er umfasst das mindestens vollständig ausgefüllte Formblatt, welches die Stadt Spremberg/Grodk für den jeweiligen Bereich (Sport, Soziales, Kultur und Jugend) vorgefertigt bereitstellt und die darin jeweils geforderten Nachweise.

Die digitale Antragstellung ist ausschließlich über das von der Stadt Spremberg/Grodk bereitgestellte Online-Portal möglich. Im Fall der Nutzung der digitalen Antragstellung sind auch alle geforderten Nachweise digital bereitzustellen.

(2) Die Antragstellung ist ausschließlich durch die vertretungsberechtigten Personen der im § 1 genannten Antragsberechtigten zulässig. Die Vertretungsberechtigung ist in Zweifelsfällen gesondert auf Anforderung nachzuweisen.

(3) unverändert

(4) unverändert

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 1. Änderung der Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Bereiche Sport, Soziales, Kultur und Jugend in der Stadt Spremberg/Grodk tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Spremberg/Grodk, den 06.12.2024

Christine Herntier
Bürgermeisterin