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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 04.12.2024 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr) beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die seit dem 01.01.2021 geltende Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr) vom 27.05.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 7 vom 11.06.2021) wird wie folgt geändert:

1.

Der § 5 Absatz 2 Satz 1 dieser Satzung (Pauschalierter Auslagenersatz für aktive Einsatzbeteiligung) erhält folgende neue Fassung:

„Der Auslagenersatz für die aktive Einsatzbeteiligung am Einsatzort beträgt 15,50 EUR je Einsatz.“

2.

Der § 5 Absatz 3 Satz 1 dieser Satzung (Pauschalierter Auslagenersatz für Reservekräfte) erhält folgende neue Fassung:

„Der Auslagenersatz für die Reservekräfte beträgt 8,00 EUR je Einsatz.“

Artikel 2

Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Der § 8 dieser Satzung erhält folgende neue Fassung:

„(1) Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr) tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.“

Spremberg, den 06.12.2024

Christine Herntier
Bürgermeisterin