Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 04.12.2024 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr) beschlossen:
Die seit dem 01.01.2021 geltende Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr) vom 27.05.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 7 vom 11.06.2021) wird wie folgt geändert:
| 1. | Der § 5 Absatz 2 Satz 1 dieser Satzung (Pauschalierter Auslagenersatz für aktive Einsatzbeteiligung) erhält folgende neue Fassung: |
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| „Der Auslagenersatz für die aktive Einsatzbeteiligung am Einsatzort beträgt 15,50 EUR je Einsatz.“ |
| 2. | Der § 5 Absatz 3 Satz 1 dieser Satzung (Pauschalierter Auslagenersatz für Reservekräfte) erhält folgende neue Fassung: |
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| „Der Auslagenersatz für die Reservekräfte beträgt 8,00 EUR je Einsatz.“ |
Der § 8 dieser Satzung erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Spremberg/Grodk (Entschädigungssatzung – Feuerwehr) tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.“
Spremberg, den 06.12.2024