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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Spremberg/Grodk für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund des § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.07.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2025

2026

ordentlichen Erträge auf

73.478.216 EUR

68.754.285 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

87.532.094 EUR

77.592.235 EUR

außerordentlichen Erträge auf

110.000 EUR

110.000 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

70.000 EUR

70.000 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

76.494.203 EUR

104.198.301 EUR

Auszahlungen auf

112.963.431 EUR

106.409.632 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

69.725.058 EUR

65.140.836 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

81.071.201 EUR

70.790.805 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

6.769.145 EUR

14.717.465 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

31.585.170 EUR

34.914.810 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

24.340.000 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

307.060 EUR

704.017 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR (2025) und 24.340.000 EUR (2026) festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2025

2026

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A)

- *

- *

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

- *

- *

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

360 v.H.

*aufgrund der Grundsteuerreform, wurden diese Hebesätze in einer separaten Satzung in der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2025 beschlossen

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 25.000 EUR (2025) und 25.000 EUR (2026) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 50.000 EUR (2025) und 50.000 EUR (2026) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 25.000 EUR (2025) und 25.000 EUR (2026) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im Haushaltsjahr 2025 um 6.000.000 EUR auf 20.053.878 EUR und im Haushaltsjahr 2026 um 6.000.000 EUR auf 14.837.950 EUR

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 500.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen. Das Gleiche gilt für zweckgebundene Mehreinzahlungen zugunsten der Auszahlungsermächtigungen.

festgestellt & aufgestellt

Spremberg/Grodk, den 24.07.2025

Christine Herntier
Bürgermeisterin

Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben des Landkreises Spree Neiße vom 13.10.2025 mit der Maßgabe erteilt, dass der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen statt 24.340.000 € auf 13.159.119 € festgesetzt wird. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu in ihrer Sitzung am 03.12.2025 einen Beitrittsbeschluss gefasst.

Die Haushaltssatzung liegt vom Tage der Veröffentlichung an zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 102c) aus.

Christine Herntier
Bürgermeisterin