Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Änderungssatzung der Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2025 folgende 1. Änderungssatzung der Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die seit dem 15.12.2021 geltende Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg Nr. 16 vom 30.12.2021) wird wie folgt geändert:

1.

Der § 2 Absatz 1 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(1) Der Bürgerhaushalt wird in einem Rhythmus von zwei Jahren vorbereitet (Vorbereitungsjahr) und durchgeführt (Realisierungsjahr).

2.

Der § 2 Absatz 2 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(2) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen der Haushaltssatzung über die alle zwei Jahre zur Verfügung stehende Gesamtbudgethöhe für den Bürgerhaushalt. Die Realisierung beginnt in dem nach dem Vorbereitungsjahr folgenden Haushaltsjahr.

Die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ortsteile gemäß § 46 Absatz 3b und 4 Satz 1 BbgKVerf bleibt unberührt.

3.

Der § 2 Absatz 4 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(4) Die gemäß Beschluss nach Absatz 2 für den Bürgerhaushalt bereitgestellten Mittel sind im Haushaltplan so zu planen, dass ihre volle Verfügbarkeit zur Realisierung der beschlossenen Maßnahmen im Realisierungsjahr gewährleistet ist.

4.

Der § 3 Absatz 2 c) dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

c)

je einem Vertreter des Seniorenbeirates und des Kinder- und Jugendbeirates,

5.

Der § 4 Absatz 1 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(1) Die Stadt Spremberg/Grodk ruft die Einwohnerinnen und Einwohner alle zwei Jahre (Vorbereitungsjahr) bis spätestens Januar zur Einreichung von Vorschlägen für den Bürgerhaushalt auf.

Die Einreichung von Vorschlägen zum Bürgerhaushalt kann im Vorbereitungsjahr bis zum 31.03. erfolgen.

6.

Der § 5 Absatz 2 Satz 1 f) dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

f)

Die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen sollen mindestens 500 € (brutto) jedoch nicht mehr als 10.000 € (brutto) betragen.

7.

Der § 5 Absatz 2 Satz 1 j) dieser Satzung wird wie folgt neu hinzugefügt:

j)

Für die Maßnahme ist die Betreuung nach ihrer Fertigstellung abschließend geklärt.

8.

Der § 5 Absatz 2 Satz 2 a) dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

a)

es sich um eine Pflichtaufgabe der Stadt oder eine Verpflichtung eines Dritten handelt,

9.

Der § 5 Absatz 2 Satz 2 g) dieser Satzung wird wie folgt neu hinzugefügt::

g)

dieser in einem unmittelbaren Sachzusammenhang mit einer bereits durchgeführten Maßnahme steht. Zwischen der abgeschlossenen Maßnahme und einem neuen Vorschlag muss mindestens ein Vorbereitungsjahr liegen.

10.

Der § 5 Absatz 2 Satz 2 h) dieser Satzung wird wie folgt neu hinzugefügt:

h)

ein privates Grundstück ausnahmsweise beansprucht wird und es hierfür keine Zu-stimmung durch den Eigentümer gibt.

11.

Der § 5 Absatz 2 Satz 2 i) dieser Satzung wird wie folgt neu hinzugefügt:

i)

wenn die Folgekosten in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Kosten der Maßnahme stehen.

12.

Der § 6 Absatz 2 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(2) Das Abstimmungsverfahren soll bis zum 31.10. des Vorbereitungsjahres abgeschlossen sein.

13.

Der § 7 Absatz 3 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(3) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens im Vorbereitungsjahr über die Gesamtliste der zu realisierenden Einzelmaßnahmen.

14.

Der § 8 Absatz 1 dieser Satzung enthält folgende neue Fassung:

(1) Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Verantwortung der Verwaltung grundsätzlich im jeweiligen Realisierungsjahr.

Artikel 2

Inkrafttreten

Der § 11 dieser Satzung (Inkrafttreten) erhält folgende neue Fassung:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Spremberg, den 04.12.2025

Christine Herntier
Bürgermeisterin