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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 03.12.2025

Gegenstand G/VIII/25/0212

Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte sowie sonstige ehrenamtliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigungssatzung -

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die Neufassung der „Satzung der Stadt Spremberg/Grodk über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte sowie sonstige ehrenamtliche Tätigkeit – Aufwandsentschädigungssatzung“ – gemäß Anlage 1.

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Gegenstand G/VIII/25/0275

Neufassung der Spendenrichtlinie der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte Neufassung der Richtlinie der Stadt Spremberg/Grodk zur Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring.

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Gegenstand G/VIII/25/0291-1

Änderung des Beschlusses G/VI/17/0006-1 - Repräsentationen der Stadt Spremberg/Grodk

Die Repräsentationen der Stadt Spremberg/Grodk werden gemäß Anlage 1 angepasst.

Die Neuregelung tritt ab 01.01.2026 in Kraft.

Repräsentationen der Stadt Spremberg/Grodk

Anlass, Art und Umfang der Repräsentationen der Stadt Spremberg/Grodk werden ab 01.01.2026 wie folgt geregelt:

75. Geburtstag

-

Glückwunschschreiben

80. und 85. Geburtstag

-

Glückwunschschreiben und Präsent

(Wert bis zu 15 €)

90. und 95. Geburtstag

-

Glückwunschschreiben und Präsent

(Wert bis zu 20 €)

100. Geburtstag

-

Glückwunschschreiben und Präsent

(Wert bis zu 25 €)

ab 101. Geburtstag

-

Glückwunschschreiben und Präsent

(Wert bis zu 15 €)

ab 60. Ehejubiläum alle 5 Jahre

-

Glückwunschschreiben und Präsent

(Wert bis zu 30 €)

Die Entscheidung über die Repräsentation der Stadt Spremberg/Grodk bei weiteren Anlässen (z. B. Geschäftseröffnungen; Geschäftsjubiläen; Vereinsjubiläen; Todesfälle von aktuellen Stadtverordneten, sachkundigen Einwohnern, Mitgliedern von Ortsbeiräten; usw. …) trifft die Bürgermeisterin. Der Wert des jeweiligen Präsentes/Gebindes o. ä. beträgt maximal 40 €.

Gegenstand G/VIII/25/0308

Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk - 21. Änderung - Abwägungsbeschluss

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB

1.

Die zu dem Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen.

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Gegenstand G/VIII/25/0309

Bebauungsplan Nr. 122 "Sondergebiet Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg" - Abwägungsbeschluss

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB

1.

Die zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122 "Sondergebiet Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg" vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen.

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Gegenstand G/VIII/25/0314

1. Änderung der Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschließt die 1. Änderung der Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk gemäß Anlage 1.

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Gegenstand G/VIII/25/0317

Durchführungsbeschluss zum Dorfgemeinschaftszentrum Weskow/Wjaska

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der weiteren Planung und die bauliche Umsetzung der beschlossenen Variante 1.

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass das Dachgeschoss der Liebigstraße nicht barrierefrei erschlossen wird.

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Gegenstand G/VIII/25/0319

Gestaltungssatzung "Spreeinsel" - 2. Änderung - Änderungsbeschluss

Die am 11.06.1997 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossene und am 05.09.1998 in Kraft getretene Gestaltungssatzung „Spreeinsel“, zuletzt geändert durch Beschluss G/V/10/0329 vom 22.09.2010, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 6 vom 11.03.2011, soll gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zum zweiten Mal geändert werden.

Ziele der Änderungen sind:

-

Ergänzungen zur Zulässigkeit von Solaranlagen auf Dächern und an Wänden auf Grund geänderter Rechtsgrundlagen

-

Änderung der Anlage

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Gegenstand G/VIII/25/0320

Werbeanlagensatzung der Stadt Spremberg/Grodk - 2. Änderung - Änderungsbeschluss

Die mit Beschluss G/III/00/0473 am 05.07.2000 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossene und am 21.10.2000 in Kraft getretene Satzung über die Gestaltung von Anlagen zur Außenwerbung, zuletzt geändert durch Beschluss G/VI/16/0233 vom 06.07.2016, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 11 vom 07.10.2016, soll gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zum zweiten Mal geändert werden.

Ziel der Änderung sind:

-

Klarstellungen zur Verwendung digitaler Werbeanlagen

-

Aktualisierung der Flurstücksangaben durch Nutzung der aktuellen Katasterkarten als Plangrundlage

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Gegenstand G/VIII/25/0321

Werbeanlagenerlaubnissatzung der Stadt Spremberg, 1. Änderung - Änderungsbeschluss

Die mit Beschlussnummer G/IV/04/0431 am 22.09.2004 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossene und am 19.03.2005 in Kraft getretene Satzung über die Werbeanlagenerlaubnissatzung, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 5 vom 18.03.2005, soll gem. § 87 Abs. 1 Nr. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) geändert werden.

Ziel der Änderungen ist:

-

Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen,

-

damit verbundene Regelungen zu Warenautomaten (§ 2 der Satzung) und zur Höhe möglicher Geldbußen (§ 4 der Satzung).

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Gegenstand G/VIII/25/0324

Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk - 21. Änderung - Feststellungsbeschluss

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt,

a)

die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und

b)

nach Erteilung der Genehmigung den geänderten Flächennutzungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

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Gegenstand G/VIII/25/0325

Bebauungsplan Nr. 122 "Sondergebiet Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg" - Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Sondergebiet Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg" wird gemäß § 10 Baugesetzbuch und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg als Satzung beschlossen.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

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Gegenstand G/VIII/25/0326

Mietzinsfreie Vermietung von Räumlichkeiten im Haus der Vereine

Der Verein „Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e. V.“ wird von der Zahlung einer Kaltmiete bei der Anmietung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss im Haus der Vereine befreit. Die anteiligen Betriebskosten sind vom Verein zu übernehmen.

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Gegenstand G/VIII/25/0340

Aufhebung des Beschlusses G/VII/23/0344

Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss G/VII/23/0344 (Grundsatzbeschluss zur Verwendung von Mehreinnahmen zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur für den Industriepark Schwarze Pumpe) auf.

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Gegenstand G/VIII/25/0342

Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2026

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Änderung des § 2 der Haushaltssatzung 2026

„Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist“, von 24.340.000 € auf 13.159.119 € zu.

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Gegenstand G/VIII/25/0344

Öffentlicher Betrauungsakt der Stadt Spremberg/Grodk betreffend den Verein „Euroregion Spree-Neiße-Bober e. V.“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt den öffentlichen Betrauungsakt der Stadt Spremberg/Grodk betreffend den Verein „Euroregion Spree-Neiße-Bober e. V.“ gemäß Anlage 1.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Änderungen des Betrauungsaktes vorzunehmen, sofern es zwingende gesetzliche Vorschriften oder kommunalaufsichtliche Weisungen erfordern und es keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sind.

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Gegenstand G/VIII/25/0345

Befristete Fortführung des Zuschussbeschlusses G/VII/23/0330 - SG Einheit Spremberg e. V.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Die Stadt Spremberg gewährt die mit Beschluss G/VII/23/0330 festgesetzten allgemeinen Zuschuss an den Verein:

SG Einheit Spremberg e.V. in Höhe von 56.100,00 EUR

auch für das Kalenderjahr 2026. Dieser Zuschuss dient als allgemeiner Zuschuss zur weiteren eigenverantwortlichen Unterhaltung und Bewirtschaftung der von der Stadt Spremberg/Grodk übernommenen Sportstätten.

2.

Die Zuschussgewährung gilt befristet für ein Jahr ab dem 01.01.2026.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse auf Grundlage eines noch zu erlassenden Fördermittelbescheides in zwei gleich großen Raten zum 31.01.2026 und zum 31.07.2026 vorzunehmen. Die Zuschussbescheide sind mit entsprechenden Nebenbestimmungen zu versehen, nach denen eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bis zum 30.09.2027 durch den Zuschussempfänger nachzuweisen ist.

4.

Im Jahr 2026 ist ein Vorschlag zur weiteren bedarfsgerechten Ausstattung der begünstigten Sportvereine mit öffentlichen finanziellen Mitteln zu erarbeiten und dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Gegenstand G/VIII/25/0346

Befristete Fortführung des Zuschussbeschlusses G/VII/23/0330 - SC Spremberg 1896 e. V.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Stadt Spremberg gewährt die mit Beschluss G/VII/23/0330 festgesetzten allgemeinen Zuschuss an den Verein:

SC Spremberg 1896 e.V. in Höhe von 28.600,00 EUR

auch für das Kalenderjahr 2026. Dieser Zuschuss dient als allgemeiner Zuschuss zur weiteren eigenverantwortlichen Unterhaltung und Bewirtschaftung der von der Stadt Spremberg/Grodk übernommenen Sportstätten.

2.

Die Zuschussgewährung gilt befristet für ein Jahr ab dem 01.01.2026.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse auf Grundlage eines noch zu erlassenden Fördermittelbescheides in zwei gleich großen Raten zum 31.01.2026 und zum 31.07.2026 vorzunehmen. Die Zuschussbescheide sind mit entsprechenden Nebenbestimmungen zu versehen, nach denen eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bis zum 30.09.2027 durch den Zuschussempfänger nachzuweisen ist.

4.

Im Jahr 2026 ist ein Vorschlag zur weiteren bedarfsgerechten Ausstattung der begünstigten Sportvereine mit öffentlichen finanziellen Mitteln zu erarbeiten und dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Gegenstand G/VIII/25/0347

Befristete Fortführung des Zuschussbeschlusses G/VII/23/0330 - FSV Spremberg 1895 e. V.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Die Stadt Spremberg gewährt die mit Beschluss G/VII/23/0330 festgesetzten allgemeinen Zuschuss an den Verein:

FSV Spremberg 1895 e.V. in Höhe von 23.540,00 EUR

auch für das Kalenderjahr 2026. Dieser Zuschuss dient als allgemeiner Zuschuss zur weiteren eigenverantwortlichen Unterhaltung und Bewirtschaftung der von der Stadt Spremberg/Grodk übernommenen Sportstätten.

2.

Die Zuschussgewährung gilt befristet für ein Jahr ab dem 01.01.2026.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse auf Grundlage eines noch zu erlassenden Fördermittelbescheides in zwei gleich großen Raten zum 31.01.2026 und zum 31.07.2026 vorzunehmen. Die Zuschussbescheide sind mit entsprechenden Nebenbestimmungen zu versehen, nach denen eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bis zum 30.09.2027 durch den Zuschussempfänger nachzuweisen ist.

4.

Im Jahr 2026 ist ein Vorschlag zur weiteren bedarfsgerechten Ausstattung der begünstigten Sportvereine mit öffentlichen finanziellen Mitteln zu erarbeiten und dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Gegenstand G/VIII/25/0348

Befristete Fortführung des Zuschussbeschlusses G/VII/23/0330 - SV Blau-Weiß 07 Spremberg e. V.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Die Stadt Spremberg gewährt die mit Beschluss G/VII/23/0330 festgesetzten allgemeinen Zuschuss an den Verein:

SV Blau Weiß 07 Spremberg e.V. in Höhe von 33.000,00 EUR

auch für das Kalenderjahr 2026. Dieser Zuschuss dient als allgemeiner Zuschuss zur weiteren eigenverantwortlichen Unterhaltung und Bewirtschaftung der von der Stadt Spremberg/Grodk übernommenen Sportstätten.

2.

Die Zuschussgewährung gilt befristet für ein Jahr ab dem 01.01.2026.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse auf Grundlage eines noch zu erlassenden Fördermittelbescheides in zwei gleich großen Raten zum 31.01.2026 und zum 31.07.2026 vorzunehmen. Die Zuschussbescheide sind mit entsprechenden Nebenbestimmungen zu versehen, nach denen eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bis zum 30. 09.2027 durch den Zuschussempfänger nachzuweisen ist.

4.

Im Jahr 2026 ist ein Vorschlag zur weiteren bedarfsgerechten Ausstattung der begünstigten Sportvereine mit öffentlichen finanziellen Mitteln zu erarbeiten und dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Gegenstand G/VIII/25/0350

Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Jahr 2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk bestätigt die Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse für das Jahr 2026.

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Gegenstand G/VIII/25/0362-1

Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlungen und der Aufsichtsgremien der kommunalen Unternehmen und Zweckverbände

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beauftragt die Verwaltung, die Anpassung der künftigen Besetzung der Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen und Zweckverbände zu prüfen, so dass die Mehrheitsverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung auch in diesen Gremien angemessen abgebildet werden. Identische Regelungen für alle zu ändernden Gesellschaftsverträge nach demselben Prinzip unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sind dabei das Ziel. Im nächsten Hauptausschuss sind durch die Verwaltung die entsprechenden Rahmenbedingungen darzulegen.

Die Umsetzung dieses Beschlusses hat unverzüglich nach der Beschlussfassung zu erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anpassungen in den Gesellschafterversammlungen incl. der Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen und Zweckverbände der kommunalen Gesellschaften einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung über den Umsetzungsstand zu berichten.

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Gegenstand G/VIII/25/0363

Bürgerhaushalt 2025 - Gesamtliste der zu realisierenden Einzelmaßnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschließt auf Grundlage der Satzung über den Bürgerhaushalt der Stadt Spremberg/Grodk vom 16.12.2021 die Gesamtliste der zu realisierenden Einzelmaßnahmen gem. Anlage 1.

Platz 1

481 Stimmen

Dekoratives präsentieren der Brücken von Spremberg/Grodk

Spreebrücke Mittelstraße/Pfortenstraße - Tiedesteg. Anbringung von speziell angefertigten Blumenkastenhalterungen mit passenden Blumenkästen. Bepflanzt mit saisonalen Blumenbepflanzungen 2 x jährlich. Verschönerung der Innenstadt durch dekorative Gestaltung der Brückengeländer mit Blumenkästen (siehe Brücken Georgenstraße, Lange Straße, Schlossbrücke). Eine indirekte Begrüßung aller durchfahrenden Gäste. Auswärtige Gastfreundlichkeit demonstrieren.

Standort:

Mittelstraße, Spremberg/Grodk

geschätzte Kosten:

8.500 Euro

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Platz 2

460 Stimmen

Neugestaltung Grünanlage "An der Dorfkirche" Groß Luja/Łojow

Das Erscheinungsbild der Grünanlage "An der Dorfkirche" (zwischen Kirche und Forster Landstraße, Standort des Maibaumes) soll neu gestaltet werden und als Blickfang und Aushängeschild für unser Dorf dienen. Um die Anlage attraktiver zu gestalten, sind die Pflanzung von neuen Sträuchern, Bäumen und Blumen sowie das Aufstellen von 2 Bänken und einem Mülleimer vorgesehen. Durch die Neugestaltung dieses Platzes soll auch der Maibaum besser hervorgehoben werden.

Standort:

Dorfkirche, Spremberg/Grodk, OT Groß Luja/Łojow

geschätzte Kosten:

10.000 Euro

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Platz 3

274 Stimmen

Sitzraufen für die Dorfaue in Graustein/Syjk

Die Dorfaue in Graustein/Syjk ist ein beliebtes Ziel unter Fahrradtouristen und ein geschätzter Treffpunkt der Anwohner. Umgeben von grünen Wiesen, Wasser und natürlich dem „Grauen Stein“ befinden sich der Spielplatz, der Festplatz und bald das neue Dorfgemeinschaftszentrum. Für das ganzjährige Verweilen und Begegnen fehlen jedoch überdachte Sitzgelegenheiten. So schlagen wir vor, 2 robuste Sitzraufen (traditionell gefertigte Freisitze mit Dach aus Massivholz, auch Waldschänken genannt) auf der Dorfaue aufzustellen.

Standort:

Spremberg/Grodk, OT Graustein/Syjk

geschätzte Kosten:

8.000 Euro

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Platz 4

197 Stimmen

Tischtennisplatte in Schwarze Pumpe/Carna Plumpa Nord

Für größere Kinder und Jugendliche gibt es gerade in Schwarze Pumpe/Carna Plumpa Nord kaum Beschäftigungsmöglichkeiten. Eine Tischtennisplatte auf dem Spielplatz in Schwarze Pumpe/Carna Plumpa Nord kann dafür sorgen, dass Kinder mehr Zeit draußen verbringen und sich an einem festen Ort treffen können.

Standort:

Spielplatz Schwarze Pumpe/Carna Plumpa Nord, Spremberg/Grodk

geschätzte Kosten:

4.000 Euro

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Platz 5

196 Stimmen

Begehbarer Bücherschrank

Für den Ortsteil Schwarze Pumpe/Carna Plumpa möchten wir einen begehbaren Bücherschrank in der Nähe der Schule errichten. Dieser könnte beispielsweise in Form einer Telefonzelle mit Regaleinsätzen aufgebaut werden. In den begehbaren Bücherschrank können dann Bücher gebracht werden, die man aussortiert hat. Genauso kann man sich aber Bücher nehmen, für welche man sich interessiert und die man gerne lesen möchte. Dieses Angebot kann vor allem von Menschen genutzt werden, die finanziell nicht so gut aufgestellt sind. Aber auch Menschen, die nicht mobil sind, für die ein Bücherladen in der Stadt nur schwer zu erreichen ist, haben so die Möglichkeit, an Bücher zu gelangen.

Standort:

In der Nähe der Schule, Spremberg/Grodk, OT Schwarze Pumpe/Carna Plumpa

geschätzte Kosten:

3.000 Euro

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Platz 6

195 Stimmen

Geschwindigkeitsanzeigetafel, nahe Kita Hummelnest und Heidegrundschule

Kauf und Installation einer stationären, nicht anordnungspflichtigen Geschwindigkeitsanzeigetafel vor der Kurve im Kreuzungsbereich Spremberger Straße/Feldstraße. Der durch Kinder und Schüler stark frequentierte Zebrastreifen vor der Kita Hummelnest ist durch den Verkehr aus Richtung Spremberg/Grodk kommend sehr spät einsehbar. Eine etwa 50 Meter vor der Kurve installierte Geschwindigkeitsanzeigetafel (mit Gesichtsdarstellung und solarbetrieben) kann die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer wirksam reduzieren und dadurch die Zeit der Fahrzeugfahrer für Brems- oder Anhaltreaktionen erheblich erhöhen. Hierdurch würde eine erheblich sicherere Überquerung der Straße für alle Kindergartenkinder sowie Schüler geschaffen werden.

Standort:

Spremberger Straße, Sellessen/Zelezna

geschätzte Kosten:

5.000 Euro

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Platz 7

165 Stimmen

Wir wünschen uns eine Tischtennisplatte für Cantdorf/Konopotna

Der Ortsteil hat trotz seiner vielen Familien mit Kindern (aktuell 37 Kinder im Alter bis 16 Jahre) keinen eigenen Spielplatz. Die Cantdorfer Familien wünschen sich daher eine eigene Tischtennisplatte als Ergänzung für ihren Bürgergarten. Die hierfür vorgesehene Fläche befindet sich direkt an der Dorfstraße "Wiesental", welche gelegentlich auch von Radtouristen und den Spremberger Freizeitsportlern genutzt wird. Somit ist das Areal mit seinem Pavillon nicht nur ein Treffpunkt für die Cantdorfer Bürger. Wir hoffen daher auf die zahlreichen Stimmen von euch!

Standort

Bürgergarten Cantdorf/Konopotna, Spremberg/Grodk

geschätzte Kosten:

4.500 Euro

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Platz 8

142 Stimmen

Verschönerung der Ortskerns Schwarze Pumpe/Carna Plumpa durch Bepflanzung

Um eine Verschönerung des Ortsteils Schwarze Pumpe/Carna Plumpa voranzubringen, möchten wir Pflanzkübel mit entsprechender Bepflanzung vor den Geschäften in Schwarze Pumpe/Carna Plumpa aufstellen.

Standort:

Thälmannplatz, Spremberg/Grodk, OT Schwarze Pumpe/Carna Plumpa

geschätzte Kosten:

5.000 Euro

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Gegenstand G/VIII/25/0365

Bestätigung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften Jahresabschluss 2023 (Anlage 1) der Stadt Spremberg/Grodk.

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Gegenstand G/VIII/25/0366

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2023.

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Gegenstand G/VIII/25/0372-1

Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude in der Stadt Spremberg/Grodk

Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude in der Stadt Spremberg/Grodk

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Verordnung über die Beflaggung von öffentlichen Dienstgebäuden der Stadt Spremberg/Grodk gemäß Anlage 1.

2.

An Tagen, an denen keine Beflaggungsanordnung besteht, dürfen andere Flaggen als die Bundesflagge, die Europaflagge, die Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland und die Flaggen der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände (wie z.B. UN-Woman Flagge, Logo-Flaggen, Flaggen zur Solidaritätsbekundung usw.) entsprechend der beigefügten Liste (Anlage 2), gehisst werden.

3.

Darüber hinaus kann aus Anlass besonderer unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Trauerfälle, Gedenken) eine Beflaggung durch die/den Hauptverwaltungsbeamte/n angeordnet werden.

Die Beflaggung erfolgt an den öffentlichen Dienstgebäuden mit vorhandenen Fahnenmasten gemäß Anlage 3, solange diese durch die Stadt Spremberg/Grodk aktiv betrieben werden.



Regelungen zur Beflaggung in der Stadt Spremberg/Grodk

1.

Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage

1.1

Die Dienststellen der Stadt Spremberg/Grodk (gemäß Anlage) haben an den nachstehend aufgeführten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen künftig ohne besondere Anordnung zu flaggen:

a)

am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar, Halbmastbeflaggung),

b)

am Tag der Arbeit (1. Mai),

c)

am Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa (8. Mai),

d)

am Europatag (9. Mai),

e)

am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),

f)

am Jahrestag des 17. Juni 1953,

g)

am Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (20. Juni),

h)

am Jahrestag des 20. Juli 1944,

i)

am Tag der Heimat (prinzipiell der erste Sonntag im September)

j)

am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),

k)

am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent, Halbmastbeflaggung) und

l)

an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).

1.2

Die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Stadt Spremberg/Grodk unterstehen, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, sich der Beflaggung an den genannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen anzuschließen.

1.3

Die oben genannten Dienststellen setzen die Bundes-, die Landes- und die Gemeindeflagge (Spremberg-Flagge).

Neben der Bundes- und Landesflagge kann auch die sorbische/wendische Flagge gehisst werden.

1.4

Am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament und bei Anlässen mit europäischem Bezug soll neben der Bundes- und Landesflagge, soweit möglich, auch die Europaflagge gesetzt werden. Dabei gebührt ihr die bevorzugte Stelle.

1.5

Wird an den anderen allgemeinen Beflaggungstagen die Bundesflagge gesetzt, gebührt ihr die bevorzugte Stelle. Diese befindet sich an der linken Seite, von außen auf das Gebäude, die Anlage oder Einrichtung gesehen. Rechts anschließend sind die Landesflagge und dann die übrigen Flaggen zu setzen. Zu flaggen ist an aufrechtstehenden Fahnenmasten. Ist das nicht möglich, sollen waagerecht oder schräg stehende Fahnenstöcke am Gebäude verwendet werden. Die Größe der Flagge soll in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der beflaggten Gebäude stehen. Mehrere Flaggen an einem Gebäude sollen gleich groß sein.

1.6

Sind die Flaggen beispielsweise am Volkstrauertag oder aus einem besonderen Anlass, auf halbmast zu setzen, so werden die Flaggen zunächst vorgehisst und anschließend auf halbmast gesetzt. Soweit Flaggen nicht auf halbmast gesetzt werden können, sind diese mit einem Trauerflor zu versehen.

1.7

Die Beflaggung beginnt bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr morgens, und endet bei Sonnenuntergang.

1.8

Wird eine Beflaggung über mehrere Tage angeordnet oder ereignet sie sich an aufeinanderfolgenden Tagen oder erfolgt eine Dauerbeflaggung, ist eine Beflaggung für diesen Zeitraum auch nachts zulässig. In diesen Fällen genügt es die Flagge am ersten Tag der Beflaggung zu setzen und erst am letzten Tag der Beflaggung, bei Sonnenuntergang, zu beenden.

2.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anlage 2

Bestand Fahnen/Flaggen im Rathaus (für die Fahnenmasten vor dem Rathaus/Bürgerhaus)

Europa

Bundesrepublik Deutschland (ist dauerhaft zu hissen)

Land Brandenburg

Stadt Spremberg/Grodk

Nr. 1

Fahnen anderer Länder/Städte werden z. B: bei Besuchen von Vertretern dieser Länder/Städte gehisst

-

Frankreich

-

Kanada

-

Polen

-

Szprotawa

Nr. 2

Solidaritätsflaggen werden 1 x jährlich gehisst

-

Tibet am 10. März

-

Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November

-

Regenbogen am 17. Mai (IDAHOBIT, Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter-

und Transfeindlichkeit) ODER

28. Juni (CSD bzw. Internationaler LGBTQ-Pride Tag)

-

Flagge der Überwindung und Behinderung (Gold/Silber/Bronze) am 3. Dezember – am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Nr. 3

Diese Flaggen werden zu speziellen Anlässen, Veranstaltungen bzw. Ereignissen gehisst, wie z. B. Tourismustage, Wirtschaftstreffen, Heimatfest, Veranstaltungen zum Erhalt der sorbisch/wendischen Sprache und Kultur in der Niederlausitz usw.

-

Euroregion Spree-Neiße-Bober

-

Friedenstaube

-

Lausitz (Sorben/Wenden)

-

Tourismusverband Lausitzer Seenland

-

Wachstumskerne – Starke Standorte für Brandenburg

 — 

Gegenstand G/VIII/25/0381

Mittelumsetzung für überplanmäßige Investitionsauszahlung nach § 72 BbgKVerf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 230.000,- € für das Dorfgemeinschaftszentrum Graustein/Syjk. Die überplanmäßigen Auszahlungen werden im Wege einer Mittelumsetzung in gleicher Höhe vom Produktkonto 12621.7831000 in das Produktkonto 11124.7851000 bereitgestellt.

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Gegenstand G/VIII/25/0383

Billigung der Beteiligung der Stadt Spremberg/Grodk am Projektaufruf 2025 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Maßnahme: Sanierung Hartplatz und Umbau zum Kunstrasenplatz Sportobjekt Drebkauer Straße

Die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk billigt die Beteiligung der Stadt Spremberg/Grodk am Projektaufruf 2025 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit der Einreichung einer Projektskizze für die Maßnahme „Sanierung Hartplatz Drebkauer Straße und Umbau zum Kunstrasenplatz“ zum 15.01.2025.

Christine Herntier
Bürgermeisterin