Noch bis 31. Dezember 2023 können die Meldebehörden Kindereisepässe neu ausstellen oder verlängern. Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.
Ausgestellte Kinderreisepässe behalten noch bis zum festgesetzten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ab dem 1. Januar 2024 können für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Bei der Gültigkeit dieser Dokumente ist zu beachten, dass stets eine Identifizierung möglich sein muss (Ausweisdokumente verlieren vorzeitig ihre Gültigkeit, wenn das aktuelle Gesichtsbild sich nicht mehr mit dem biometrischen Passfoto auf ihrem Dokument abgleichen lässt).
Bei vorliegenden dringenden Gründen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.