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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Spremberg/Grodk

Änderungsbereich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 09.09.2020 den Aufstellungsbeschluss G/VII/20/0222 für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg/Grodk gefasst.

Mit Beschluss vom 11.10.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung, einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die Änderung des vorbereitenden Bauleitplanes betrifft folgenden Teil des Stadtgebietes Spremberg/Grodk:

Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 112 "Industriepark Schwarze Pumpe- Erweiterungsbereich Süd 4", dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im geltenden Flächennutzungsplan als Wald- und landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Dieser Bereich soll als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, die Flächen für Bahnanlagen bleiben erhalten (siehe Änderungsbereich).

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes),

(2) 12. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Spremberg (Erläuterungsbericht, Karten „Bestand“ und „Ziele und Maßnahmen)

(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogenen Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen, Landesbetrieb Forst, Staatsbetrieb Sachsenforst, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, Natura 2000 Gebieten, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Amphibien, Reptilien, Insekten, Fledermäusen und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG, zu artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan.

Schutzgüter Boden und Wasser:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen, Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zum oberen Landgraben, zum Sanierungsbergbau, zum Altbergbau, zur Bergbauberechtigung, zur Hydrologie/Montanhydrologie, zum Wasserüberleitungssystem, zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenveränderungen, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt, Landesdirektion Sachsen]

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, Luftschadstoffen und Geruch, vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

-

finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum],

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen,

Schutzgut Mensch:

-

finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesamt für Umwelt, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet 32.2 Brand- und Katastrophenschutz, Landesdirektion Sachsen]

-

es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen, zu Kampfmitteln, zum Brandschutz/Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung und zu schädlichen Bodenveränderungen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 02.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 öffentlich aus.

Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:

Mo.

7.30 bis 13.30 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 13.30 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung auch im Internet unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/detail/108408 eingesehen werden.

Spremberg/Grodk, den 06.12.2023

Christine Herntier
Bürgermeisterin