Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Stadt Spremberg/Grodk über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGebSSpb) beschlossen:
Die 1. Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung für die Stadt Spremberg/Grodk vom 26.05.2021 wird wie folgt geändert.
| 1. | Im § 1 (Änderungen) Punkt 2 Satz 2 wird die Befristung „bis zum 31.12.2023“ ersatzlos gestrichen. |
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Stadt Spremberg/Grodk über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGebSSpb) tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Spremberg/Grodk, den 08.12.2023