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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung

Auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22, [Nr. 18], S. 6) und der Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten (Nutzungsentgeltverordnung - NutzEV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.06.2002 (BGBl. I S. 2562) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk in ihrer Sitzung am 07.12.2023 folgende 2. Änderung der Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die seit dem 20.05.2000 geltende Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung vom 22.07.1993 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 10/00 vom 19.05.2000), zuletzt geändert am 01.06.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 9/22 vom 22.07.2022) wird wie folgt geändert:

1.

Die Überschrift Entgeltordnung erhält folgenden neuen Wortlaut:

Entgeltordnung für Kleingärten und Garagen nach der Nutzungsentgeltverordnung und Entgeltordnung für die Zahlung eines Pachtzinses auf Baulandflächen

2.

§ 1 Geltungsbereich erhält folgenden neuen Absatz 4:

(4) Jegliche Nutzung von Bodenflächen, die durch einen Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch als Bauland festgesetzt sind oder für die eine Zuordnung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen kann und die nicht gewerblich genutzt werden (Baulandflächen)

3.

§ 3 Höhe des Entgelts bei Nutzung von Bodenflächen als Kleingarten, zur Erholung und zur Freizeitgestaltung erhält folgende neue Überschrift:

Höhe des Entgeltes bei Nutzung von Bodenflächen als Kleingarten, zur Erholung, zur Freizeitgestaltung und bei Baulandpachten

4.

§ 3 erhält bezüglich der Anstriche 1 bis 8 folgende Fassung:

-

am Standort 3, 4 lt. Anlage und Gem. Sellessen /Bühlow

0,31 €/m²/Jahr

-

am Standort 1, 5 und 6 lt. Anlage

0,36 €/m²/Jahr

-

am Standort 14 lt. Anlage

0,41 €/m²/Jahr

-

am Standort 2, 8, 10, 12 lt. Anlage und Gemarkung Terpe

0,46 €/m²/Jahr

-

am Standort 9 und 11 lt. Anlage

0,51 €/m²/Jahr

-

am Standort 7 und 13 lt. Anlage

0,56 €/m²/Jahr

-

an allen in der Anlage nicht erfassten Standorten in der Stadt Spremberg/Grodk

0,31 €/m²/Jahr

-

für Bodenflächen ohne Strom- und Wasseranschluss

0,23 €/m²/Jahr

5.

§ 3 erhält folgenden neuen 9. Anstrich

-

für Baulandflächen

4 % des jeweiligen Bodenrichtwertes/Jahr(ggf. Arrondierungsfläche und/oder Bauland mit Einschränkungen)

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 2. Änderung der Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Spremberg/Grodk, den 08.12.2023

Christine Herntier
Bürgermeisterin