Auf der Grundlage des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22, [Nr. 18], S. 6) und der Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten (Nutzungsentgeltverordnung - NutzEV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.06.2002 (BGBl. I S. 2562) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk in ihrer Sitzung am 07.12.2023 folgende 2. Änderung der Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung beschlossen:
Die seit dem 20.05.2000 geltende Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung vom 22.07.1993 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 10/00 vom 19.05.2000), zuletzt geändert am 01.06.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk Nr. 9/22 vom 22.07.2022) wird wie folgt geändert:
1.
Die Überschrift Entgeltordnung erhält folgenden neuen Wortlaut:
Entgeltordnung für Kleingärten und Garagen nach der Nutzungsentgeltverordnung und Entgeltordnung für die Zahlung eines Pachtzinses auf Baulandflächen
2.
§ 1 Geltungsbereich erhält folgenden neuen Absatz 4:
(4) Jegliche Nutzung von Bodenflächen, die durch einen Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch als Bauland festgesetzt sind oder für die eine Zuordnung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen kann und die nicht gewerblich genutzt werden (Baulandflächen)
3.
§ 3 Höhe des Entgelts bei Nutzung von Bodenflächen als Kleingarten, zur Erholung und zur Freizeitgestaltung erhält folgende neue Überschrift:
Höhe des Entgeltes bei Nutzung von Bodenflächen als Kleingarten, zur Erholung, zur Freizeitgestaltung und bei Baulandpachten
| 4. | ||
| § 3 erhält bezüglich der Anstriche 1 bis 8 folgende Fassung: | ||
| - | am Standort 3, 4 lt. Anlage und Gem. Sellessen /Bühlow | 0,31 €/m²/Jahr |
| - | am Standort 1, 5 und 6 lt. Anlage | 0,36 €/m²/Jahr |
| - | am Standort 14 lt. Anlage | 0,41 €/m²/Jahr |
| - | am Standort 2, 8, 10, 12 lt. Anlage und Gemarkung Terpe | 0,46 €/m²/Jahr |
| - | am Standort 9 und 11 lt. Anlage | 0,51 €/m²/Jahr |
| - | am Standort 7 und 13 lt. Anlage | 0,56 €/m²/Jahr |
| - | an allen in der Anlage nicht erfassten Standorten in der Stadt Spremberg/Grodk | 0,31 €/m²/Jahr |
| - | für Bodenflächen ohne Strom- und Wasseranschluss | 0,23 €/m²/Jahr |
| 5. | ||
| § 3 erhält folgenden neuen 9. Anstrich | ||
| - | für Baulandflächen | 4 % des jeweiligen Bodenrichtwertes/Jahr(ggf. Arrondierungsfläche und/oder Bauland mit Einschränkungen) |
Die 2. Änderung der Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Spremberg/Grodk, den 08.12.2023