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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 07.12.2023

Gegenstand G/VII/23/0097

2. Änderung der "Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung"

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „2. Änderung der Entgeltordnung für Kleingärten und Garagen nach der Nutzungsentgeltverordnung“. Mit Inkrafttreten der 2. Änderung wird die Entgeltordnung wie folgt lauten: „Entgeltordnung für Kleingärten und Garagen nach der Nutzungsentgeltverordnung und Entgeltordnung für die Zahlung eines Pachtzinses auf Baulandflächen“

2.

Die Pacht für Baulandflächen tritt am Tag nach der Bekanntmachung der 2. Änderung der „Entgeltordnung für Kleingärten nach der Nutzungsentgeltverordnung“ in Kraft. Bestehende Pachtverträge werden sukzessive durch Erklärung der Pachterhöhung gem. §§ 558 ff. i. V. m. § 581 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit dem jeweils geltenden Bodenrichtwert geändert, spätestens bis zum 31.12.2026.

3.

Abgeschlossene Verträge werden alle 10 Jahre überprüft und ggf. angepasst.

4.

Bei Anwendung der Arrondierungsregel oder Abschlägen nach Ermessensentscheidungen und einer Differenz von mehr als 10.000 € ist der Hauptausschuss zu beteiligen.

Gegenstand G/VII/23/0322

2. Änderungssatzung zur Satzung für die Stadt Spremberg/Grodk über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGebSSpb)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung für die Stadt Spremberg/Grodk über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen gemäß beiliegender Fassung (Anlage 1).

Gegenstand G/VII/23/0324

16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg/Grodk (StrRGebSSpb)

1.

Die zu dem Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis zu 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Gegenstand G/VII/23/0325

Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg - 19. Änderung - Feststellungsbeschluss

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg beschließt die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt,

a)

die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und

b)

nach Erteilung der Genehmigung den geänderten Flächennutzungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/23/0329

Bezuschussung von Betriebs- und Personalkosten für die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin "Walter May" zum Betreiben des Mehrgenerationszentrums "Bergschlösschen" Spremberg

1.

Die Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ erhält für die Betreibung des Mehrgenerationszentrum Bergschlösschen für die Jahre 2024 bis 2028 jährlich einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 172.000,- € (für 2,5 VzE) und einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 72.000,- €.

2.

Der Personalkostenzuschuss, gemäß Punkt 1 des Beschlusses, wird während der Vertragslaufzeit max. in Höhe der Tarifentwicklungen für den öffentlichen Dienst im Bereich der Kommunen angepasst. Dies gilt für alle Tarifabschlüsse ab dem Jahr 2024.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt den Betreibervertrag inhaltlich entsprechend anzupassen.

4.

Die Stiftung hat die Möglichkeit rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2028 bei Bedarf einen erneuten Antrag auf Fortführung der Bezuschussung für die Arbeit des Mehrgenerationszentrums Bergschlösschen zu stellen.

Gegenstand G/VII/23/0330

Erhöhung und befristete Fortführung des Zuschussbeschlusses G/VII/22/0304

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Die Stadt Spremberg erhöht die mit Punkt 1 des Beschlusses G/VII/22/0304 festgesetzten allgemeinen Zuschüsse an die Vereine

SG Einheit Spremberg e.V.

SC Spremberg 1896 e.V.

FSV Spremberg 1895 e.V.

SV Blau Weiß 07 Spremberg e.V.

um 10 %. Diese Zuschüsse dienen als allgemeine Zuschüsse zur weiteren eigenverantwortlichen Unterhaltung und Bewirtschaftung der von der Stadt Spremberg/Grodk übernommenen Sportstätten.

2.

Die Zuschussgewährung gilt befristet für ein Jahr ab dem 01.01.2024.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse auf Grundlage eines noch zu erlassenden Fördermittelbescheides in zwei gleich großen Raten zum 31.01.2024 und zum 31.07.2024 vorzunehmen. Die Zuschussbescheide sind mit entsprechenden Nebenbestimmungen zu versehen, nach denen eine ordnungsgemäße Mittelverwendung bis zum 30.09.2025 durch die Zuschussempfänger nachzuweisen ist.

4.

Im Jahr 2024 ist ein Vorschlag zur weiteren bedarfsgerechten Ausstattung der begünstigten Sportvereine mit öffentlichen finanziellen Mitteln zu erarbeiten und dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gegenstand G/VII/23/0331

Bestätigung des verkürzt aufgestellten Jahresabschlusses 2016 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften - verkürzt aufgestellten - Jahresabschluss 2016 der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/23/0332

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2016

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2016.

Gegenstand G/VII/23/0333

Bestätigung des verkürzt aufgestellten Jahresabschlusses 2017 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften - verkürzt aufgestellten - Jahresabschluss 2017 der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/23/0334

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2017

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2017.

Gegenstand G/VII/23/0335

Bestätigung des verkürzt aufgestellten Jahresabschlusses 2018 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften - verkürzt aufgestellten - Jahresabschluss 2018 der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/23/0336

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2018

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2018.

Gegenstand G/VII/23/0337

Bestätigung des verkürzt aufgestellten Jahresabschlusses 2019 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften - verkürzt aufgestellten - Jahresabschluss 2019 der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/23/0338

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2019

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2019.

Gegenstand G/VII/23/0339

Bestätigung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften Jahresabschluss 2020 der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/23/0340

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2020

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2020.

Gegenstand G/VII/23/0344

Grundsatzbeschluss zur Verwendung von Mehreinnahmen zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur für den Industriepark Schwarze Pumpe

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, im Nachtragshaushalt 2024 zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur für den Industriepark Schwarze Pumpe Mittel in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro auszuweisen.

Diese Mittel sollen in geeigneter Weise dem Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe/der ASG Spremberg GmbH zur Verfügung gestellt werden, wobei eine dafür zu schließende Vereinbarung Regelungen zu Rückzahlungsmodalitäten enthalten muss.

Gegenstand G/VII/23/0345

Grundsatzbeschluss zur Verwendung von Mehreinnahmen zur Stärkung der Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, im Nachtragshaushalt 2024 zur Stärkung der Stadtentwicklung Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro auszuweisen.

Diese Mittel sollen in Höhe von zunächst bis zu 5 Millionen Euro in geeigneter Weise der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH – GeWoBa – Spremberg (GeWoBa) zur Verfügung gestellt werden, wobei eine dafür zu schließende Vereinbarung Regelungen zu Rückzahlungsmodalitäten enthalten muss.

Eine Summe von 1,5 Millionen Euro soll für die Planung und den Ausbau des 4. Kreiselarms am Kreisel Kantstraße/Muskauer Straße/Bahnhofstraße eingeplant werden.

Gegenstand G/VII/23/0357

Mittelumsetzung für die Maßnahme Sanierung Bürgerhaus

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt für die Sanierung des Bürgerhauses die Mittelumsetzung in Höhe von 304.981,50 € von Produktkonto 11124.7211000 zum Produktkonto 11124.7851000.

Gegenstand G/VII/23/0366

Partnerschaftsvertrag mit der Gemeinde Mars la Tour (Frankreich)

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Partnerschaftsvertrag mit der Gemeinde Mars la Tour (Frankreich) zu unterzeichnen.

Gegenstand G/VII/23/0374

Mehrbelastungsausgleich Schwimmverein Spremberg 1921 e. V. wegen Schwimmhallenschließung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Der Schwimmverein Spremberg/Grodk 1921 e.V. erhält aufgrund der Schließung der Schwimmhalle ab dem Jahr 2024 einen Mehrbelastungsausgleich zur Absicherung des Trainingsbetriebes in Höhe von bis zu 49.000 EUR jährlich für

a)

die Anmietung/Leasing von 2 Kleinbussen zum Transfer der Trainingsgruppen zu den jeweiligen Trainingsorten nach Hoyerswerda, Cottbus, Weißwasser und Forst

b)

Nutzungsentgelte für die Schwimmhallennutzung an den Trainingsstandorten während des Trainings

c)

angemessene Mietkosten für die Anmietung eines Büro- und Lagerraumes für die Trainings- und Wettkampfausstattung.

Die anfallenden Unterhaltskosten für die angemieteten Fahrzeuge und die Nebenkosten für den angemieteten Büro- und Lagerraum trägt der Verein selbst.

2.

Nutzungsentgelte für die Nutzung anderer Schwimmhallen (Punkt 1 b) werden nur in dem Umfang im Mehrbelastungsausgleich berücksichtigt, wie auch die Schwimmhalle in Spremberg/Grodk tatsächlich zur Verfügung stand. Zeiten, in denen die Schwimmhalle Spremberg/Grodk planmäßig geschlossen war (Sommerschließzeit im Juni, Juli und August eines jeden Jahres) finden keine Berücksichtigung.

3.

Sofern sich für Dezember 2023 noch ein Mehrbelastungsausgleichsbedarf ergeben sollte, wird dieser anteilig für das Jahr 2023 gewährt.

4.

Der Mehrbelastungsausgleich wird für die Dauer der Schließung der Schwimmhalle gewährt.

5.

Die Auszahlung des Mehrbelastungsausgleiches erfolgt jeweils für das laufende Quartal zum 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. in Höhe von 12.250,- EUR.

Nach Abschluss eines Jahres ist durch den Verein eine Jahresgesamtabrechnung über die tatsächlich entstandenen Mehrbelastungen vorzulegen. Zuviel gezahlte Beträge sind durch den Verein zurückzuerstatten.

6.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten mit dem antragstellenden Verein zu regeln und einmal jährlich nach Abschluss eines Jahres im BKSS über die tatsächlich gewährten Mehrbelastungsausgleiche zu berichten.

Gegenstand G/VII/23/0375

Mehrbelastungsausgleich DRK KV-Niederlausitz e. V. Wasserwacht Ortsgruppe Spremberg/Grodk wegen Schwimmhallenschließung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Das DRK KV-Niederlausitz e. V. Wasserwacht Ortsgruppe Spremberg/Grodk, nachfolgend Wasserwacht genannt, erhält aufgrund der Schließung der Schwimmhalle ab dem Jahr 2024 einen Mehrbelastungsausgleich zur Absicherung des Trainingsbetriebes und der Aus- und Fortbildung von Rettungsschwimmern in Höhe von bis zu 20.000 EUR jährlich. Hierbei wird für einen Trainingstag wöchentlich ein Maximalbetrag von 500,- EUR für anfallende Hallennutzungsentgelte und Transportkosten zum Ausweichtrainingsstandort als tatsächliche Mehrbelastung anerkannt. Als Verrechnungssatz für die Fahrkosten wird ein Betrag von 0,30 EUR je gefahrenen km für die erforderlichen Fahrten mit den Fahrzeugen des DRK KV Niederlausitz anerkannt.

2.

Es werden ausschließlich Mehrbelastungen für die Zeiten ausgeglichen, in denen die Schwimmhalle Spremberg/Grodk tatsächlich zur Verfügung stand. Zeiten, in denen die Schwimmhalle Spremberg/Grodk planmäßig geschlossen war (Sommerschließzeit im Juni, Juli und August eines jeden Jahres), finden keine Berücksichtigung.

3.

Sofern sich für die Zeit von September bis Dezember 2023 ein Mehrbelastungsausgleichsbedarf ergibt, wird dieser anteilig für das Jahr 2023 unter Zugrundelegung der Grundsätze nach Punkt 1 rückwirkend gewährt.

4.

Der Mehrbelastungsausgleich wird für die Dauer der Schließung der Schwimmhalle gewährt.

5.

Die Auszahlung des Mehrbelastungsausgleiches erfolgt jeweils für das laufende Quartal unverzüglich nach Abforderung der für das jeweilige Quartal entstehenden Bedarfe. Nach Abschluss eines Jahres ist durch die Wasserwacht eine Jahresgesamtabrechnung über die tatsächlich entstandenen Mehrbelastungen vorzulegen. Zuviel gezahlte Beträge sind durch die Wasserwacht zurückzuerstatten.

6.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten mit der Wasserwacht zu regeln und einmal jährlich nach Abschluss eines Jahres im BKSS über die tatsächlich gewährten Mehrbelastungsausgleiche zu berichten.

Gegenstand G/VII/23/0376

Mehrbelastungsausgleich SC Spremberg 1896 e. V. Abt. Wasserball wegen Schwimmhallen-schließung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Der SC Spremberg/Grodk 1896 e.V. Abteilung Wasserball erhält aufgrund der Schließung der Schwimmhalle ab dem Jahr 2024 einen Mehrbelastungsausgleich zur Absicherung des Trainingsbetriebes der Wasserballer in Höhe von bis zu 1.500 EUR jährlich für zusätzlich entstehende Fahrkosten zu den Ausweichtrainingsstandorten nach Guben bzw. nach Finsterwalde. Als Verrechnungssatz wird ein Betrag von 0,30 EUR je tatsächlich gefahrenen km für bis zu 2 Fahrzeuge je Trainingstermin als erstattungsfähig anerkannt.

2.

Für die Ermittlung des Mehrbelastungsausgleiches finden die Zeiten, in denen die Schwimmhalle Spremberg/Grodk planmäßig geschlossen war (Sommerschließzeit im Juni, Juli und August eines jeden Jahres) keine Berücksichtigung.

3.

Für das Jahr 2023 wird der Mehrbelastungsausgleich anteilig für die Monate Oktober – Dezember für tatsächlich durchgeführte Fahrten entsprechend der Regelungen nach Punkt 1 gewährt.

4.

Der Mehrbelastungsausgleich wird für die Dauer der Schließung der Schwimmhalle gewährt.

5.

Die Auszahlung des Mehrbelastungsausgleiches erfolgt quartalsweise im Erstattungsverfahren anhand der tatsächlichen Trainingstermine.

6.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Auszahlungsmodalitäten mit dem antragstellenden Verein zu regeln und einmal jährlich nach Abschluss eines Jahres im BKSS über die tatsächlich gewährten Mehrbelastungsausgleiche zu berichten.

Gegenstand G/VII/23/0379

Personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH - Fraktion AfD

Aus dem Aufsichtsrat der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH scheidet Herr Frank Henschel aus. Herr Volkmar Jurk wird Mitglied im Aufsichtsrat der Spremberger Krankenhaus mbH.

Christine Herntier
Bürgermeisterin