| Gegenstand G/VII/22/0345 | |
| Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gesellschaftsvertrag der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH gemäß Anlage 1. |
| 2. | Die Bürgermeisterin als Vertreterin des Gesellschafters Stadt Spremberg/Grodk in der Gesellschafterversammlung der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH wird ermächtigt, die erforderlichen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen. |
| 3. | Sollten am Vertragstext noch Änderungen erforderlich werden, wird die Bürgermeisterin ermächtigt, diese Änderungen in der Gesellschafterversammlung zu beschließen, sofern es sich um in ihrer Auswirkung unwesentliche bzw. sich aus bindenden rechtlichen Vorgaben ergebende Änderungen/Ergänzungen handelt. |
Gegenstand G/VII/22/0346
Zustimmung zum Darlehensvertrag zwischen der Stadt Spremberg/Grodk und der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Darlehensvertrag zwischen der Stadt Spremberg/Grodk und der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH gemäß Anlage 1.
Gegenstand G/VII/22/0349
Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk - 19. Änderung
Der am 03.03.2021 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg beschlossene und am 14.05.2021 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg soll in Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) im umfassenden Verfahren geändert werden:
| Planungsziel: | |
| - | Erweiterung der dargestellten „Konzentrationszone Windkraftnutzung“ (siehe Anlage 1) |
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.