Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 GKGBbg i.V.m. § 39 (3) BbgKVerf sowie gemäß § 33 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung – EigV)
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe - öffentlicher Teil vom 02.01.2023:
Beschluss Nr. ZV/III/23/166 zum Gegenstand: Änderung zum Feststellungsbeschluss (ZV/III/21/136) vom 10.06.2021 hinsichtlich der Reduzierung der Beteiligung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP) an der Referenzkraftwerk Lausitz GmbH (RefLau GmbH) bei gleichzeitig weitestgehender Entlastung des ZV ISP von der Verpflichtung zur Beibringung von Eigenmitteln und Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Projekt RefLau
Abweichend vom Beschluss Nr. ZV/III/21/136 beschließt die Verbandsversammlung des ZV ISP, dass die Geschäftsanteile des ZV ISP nach Maßgabe des Beschlusses Nr. ZV/III/23/167 reduziert werden.
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die vorstehenden Maßnahmen umzusetzen und die Verbandsversammlung laufend zu informieren.
Beschluss Nr. ZV/III/23/167 zum Gegenstand: Änderung des Beschlusses Nr. ZV/III/21/137 hinsichtlich der Reduzierung der Beteiligung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe (ZV ISP) an der Referenzkraftwerk Lausitz GmbH (RefLau GmbH) bei gleichzeitig weitestgehender Entlastung des ZV ISP von der Verpflichtung zur Beibringung von Eigenmitteln und Sicherheiten im Zusammenhang mit derzeitigen und ggf. künftigen Geschäftsfeldern der RefLau GmbH
Abweichend vom Beschluss vom 10.06.2021 (Nr. ZV/III/21/137) beschließt die Verbands-versammlung des ZV ISP, dass der Gesellschaftsvertrag der RefLau GmbH hinsichtlich der Verpflichtungen des ZV ISP aus diesem Vertrag angepasst werden soll und gleichzeitig die Geschäftsanteile des ZV ISP auf einen angemessenen Anteil reduziert werden, sofern und sobald die nachhaltige Wirtschaftlichkeit zur Realisierung und zum dauerhaften Betrieb des investiven Anteils des Projektes Referenzkraftwerk Lausitz nach der „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Reflau“ nachweislich gegeben ist, der Gesellschafterbeschluss zum Beginn der Phase 2 vorliegt und der Zuwendungsbescheid rechtskräftig ist.
Hierbei soll der ZV ISP sich zukünftig mit einem Anteil von ca. 1,5 % an der RefLau GmbH beteiligen.
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die vorstehenden Maßnahmen umzusetzen und die Verbandsversammlung laufend zu informieren.