Die Lausitz Energie Bergbau AG hat mit Schreiben vom 30.07.2021 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd 2023 – 2035 beantragt.
Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen:
| - | Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) in einer Höhe von max. 54 Mio. m³/a |
| - | Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) |
| - | Absenken und Umleiten von Grundwasser im Zusammenhang mit der Dichtwand Welzow-Süd (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG). |
Die Voraussetzungen zur Erteilung dieser Erlaubnis liegen vor, so dass die Erlaubnis mit Datum vom 29.12.2022 durch das LBGR erteilt wurde.
Die zuständige Behörde hat gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und in entsprechender Anwendung des § 74 Absatz 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens öffentlich bekannt zu machen sowie in entsprechender Anwendung des § 74 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) den Bescheid für einen Zeitraum von 2 Wochen zur Einsicht auszulegen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzung im Zusammenhang mit dem Tagebau Welzow-Süd 2023 bis 2035 liegt in der Zeit vom
6. März 2023 bis einschließlich 20. März 2023
in der in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, im Foyer gegenüber der Anmeldung, während der Dienststunden
| Mo., | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di., | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi., | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do., | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr., | 7.30 bis 12.00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben und die Behördenentscheidung werden gem. § 27 UVPG und § 20 UVPG im UVP-Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/ ab dem 06. März 2023 zugänglich gemacht. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben und die Behördenentscheidung können zusätzlich auf der Homepage des LBGR https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/ > Aktuell > Bürgerinformation > wasserrechtliche Erlaubnisverfahren > Planfeststellung Bergbau > Tagebau Welzow-Süd, wasserrechtliches Erlaubnisverfahren - Erlaubnisbescheid ab dem 16. Januar 2023 eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Absatz 2 Satz 2 UVPG, § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).
Es wird darauf hingewiesen, dass
| 1. | mit Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt gilt. |
| 2. | gegen den Erlaubnisbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Inselstraße 26, 03046 Cottbus einzulegen. |
| 3. | Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): |
| Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Erlaubnisverfahren die mitgeteilten personenbezogenen Daten vom LBGR ausschließlich für das Erlaubnisverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://lbgr.brandenburg.de/lbgr/de/datenschutz/ |