Momentan verschickt die Stadtverwaltung Spremberg/Grodk Grundsteuerbescheide an die Bürger, die Eigentümer von Grund und Boden sind, denn das ist eine Hoheitsaufgabe der Kommune. Dabei häufen sich in den letzten Tagen Irritationen bei jenen, die zum Beispiel ihre Grundstücke verkauft haben oder weggezogen sind und dennoch zur Zahlung aufgefordert worden sind. Viele von ihnen legen Widerspruch bei der Stadtverwaltung ein, weil sie glauben, eigentlich nicht mehr verantwortlich für die Grundsteuer zu sein.
Doch dem ist nicht so, erklärt Doris Funke, Fachbereichsleiterin Finanzen in der Stadtverwaltung Spremberg/ Grodk: "Erst wenn das Finanzamt für den neuen Eigentümer den Steuermessbetrag festgesetzt hat und eine Neuveranlagung erfolgte und uns das mitgeteilt worden ist, geht die Grundsteuer auf den neuen Erwerber über."
Gemäß Grundsteuergesetz §17 beginnt die Grundsteuerpflicht des neuen Besitzers grundsätzlich mit dem 1. Januar des Jahres, das auf den Erwerb des Grundbesitzes folgt. Die Grundsteuerpflicht endet für den Veräußerer zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den Erwerber übergegangen ist. Solange der Eigentümerwechsel nicht vom Finanzamt bescheinigt worden ist, also der Steuermessbetrag für den neuen Eigentümer festgesetzt und eine Neuveranlagung erfolgte, bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer der Gemeinde gegenüber steuerpflichtig. Dies kann unter Umständen, wie es sich aktuell darstellt, mehrere Jahre betreffen.
Wenn es dann aber soweit ist, dass das Finanzamt den neuen Eigentümer veranlagt hat, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Steuern an den vorherigen Eigentümer.