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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Spremberg/Grodk für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf

ordentlichen Aufwendungen auf

außerordentlichen Erträge auf

außerordentlichen Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

Auszahlungen auf

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0 EUR (2025) und 24.340.000 EUR (2026) festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2025

2026

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

- *

- *

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

- *

- *

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

360 v.H.

*aufgrund der Grundsteuerreform, werden diese Hebesätze in einer separaten Satzung beschlossen

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 25.000 EUR (2025) und 25.000 EUR (2026) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 50.000 EUR (2025) und 50.000 EUR (2026) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 25.000 EUR (2025) und 25.000 EUR (2026) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 6.000.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 500.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen. Das Gleiche gilt für zweckgebundene Mehreinzahlungen zugunsten der Auszahlungsermächtigungen.

festgestellt & aufgestellt

Spremberg/Grodk, den 07.01.2025

Christine Herntier
Bürgermeisterin

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wird dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße angezeigt. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 ist genehmigungspflichtig.

Die Haushaltssatzung liegt vom Tage der Veröffentlichung an zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 102c) aus.

Christine Herntier
Bürgermeisterin