Der Geltungsbereich der Entgeltordnung und Nutzungsbedingungen beziehen sich auf die Vermietung des Foyers und der 4 Kinosäle im Spreekino Spremberg, Am Markt 5 in 03130 Spremberg.
Die Räume können außer zu regulären Vorführungszeiten für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen vermietet werden.
Die Entscheidung über die Überlassung der Räume setzt eine schriftliche oder mündliche Antragsstellung bei der Geschäftsführung oder einer/einem von der Geschäftsführung beauftragten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter voraus. Nach Rücksprache mit der Geschäftsführung wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller ein schriftliches Angebot oder eine Absage zugestellt. Nach der Bestätigung des Angebots durch den Antragsteller wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Räume besteht nicht.
Die Entscheidung über die Zu- oder Absage eines Antrages trifft die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Anforderungen durch den laufenden Kinobetrieb, der personellen Möglichkeiten und unter wirtschaftlichen Aspekten.
Für die Nutzung der Säle 2, 3 und 4 für eine Dauer von bis zu 2 Stunden wird ein Nutzungsentgelt von 300,- € (netto) erhoben.
Für die Nutzung des Saals 1 für die Dauer von bis zu 2 Stunden wird ein Nutzungsentgelt von 500,- € (netto) erhoben.
Bei einer längeren Nutzung erhöht sich das Entgelt um 100,- € (netto) pro angefangene Stunde.
In der Nutzung ist eine technische Grundbetreuung, die Nutzung der Toiletten und der Parkplätze auf dem Parkdeck am Spreekino inbegriffen.
Über die gastronomische Versorgung sind gesonderte Absprachen zu treffen, welche in das Angebot aufgenommen werden.
Die Versorgung mit Getränken erfolgt über das Spreekino nach der aktuellen Preisliste.
Die Versorgung mit Speisen kann der Nutzer selbst organisieren oder über die SKK GmbH organisieren lassen. Die dadurch entstehenden Kosten sind im Angebot als Service-Pauschale auszuweisen.
Leistungen für Marketing und Werbung durch die SKK GmbH können kostenpflichtig genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Werbeflächen oder Teilen des Foyers für die Aufstellung von Bannern, Ständen, Werbewänden oder Ähnliches.
Die Entgeltordnung und Nutzungsbedingungen treten durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26. November 2025 ab sofort in Kraft.