Die von der Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk am 03.12.2025 beschlossene 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk wurde von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Verfügung zur Genehmigung des durch die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk beschlossenen Flächennutzungsplanes erfolgte am 22.01.2026 mit Az. HV 002/26.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan wird am Tag der Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann den genehmigten Flächenutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem 27.02.2026 in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, im Bürgerhaus Am Markt 2, Raum 02.00.14 (Dachgeschoss) während der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Die Unterlagen zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind ab dem 27.02.2026 zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk unter dem Suchbegriff „Flächennutzungsplan“ veröffentlicht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).