Anordnung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Sondergebiet Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ der Stadt Spremberg/Grodk als Ersatzbekanntmachung i. S. des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl. II/00, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.06.2024 (GVBl. II/24, Nr. 43).
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Sondergebiet Heinrichsfelder Allee / Kochsdorfer Weg“ der Stadt Spremberg/Grodk i. S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet.
Das Satzungsdokument schafft die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Lebensmitteldiscounter“ (SO) im Sinne des § 11 Absatz 3 Nr. 2 BauNVO für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einem Backshop mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m².
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem 27.02.2026 in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, im Bürgerhaus, Am Markt 2, Zimmer 02.00.14 (Dachgeschoss) während der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
Der Bebauungsplan Nr. 122 wird zusätzlich im Geoportal der Stadt Spremberg/Grodk veröffentlicht.
—
Spremberg/Grodk, 13.02.2026