Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung findet am 09. April 2024 um 16.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, 03130 Spremberg/Grodk, Am Markt 1, statt.
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| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Beschlussfassungen über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung |
| 4. | Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Stadt Spremberg/Grodk |
| 5. | Information des Wahlleiters |
| 6. | Sonstiges/Anfragen |
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung).
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).
Spremberg/Grodk, 15.03.2024