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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk sowie der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Cantdorf/Konopotna, Graustein/Syjk, Groß Luja/Łojow, Haidemühl/Gózdź, Hornow/Lěšće, Lieskau/Lěsk, Schönheide/Prašyjca, Schwarze Pumpe/Carna Plumpa, Sellessen/Zelezna, Terpe/Terpje, Trattendorf/Dubrawa, Türkendorf/Zakrjow, Wadelsdorf/Zakrjejc und Weskow/Wjaska am Sonntag, 09. Juni 2024

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung findet am 09. April 2024 um 16.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, 03130 Spremberg/Grodk, Am Markt 1, statt.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Beschlussfassungen über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung

4.

Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen der Stadt Spremberg/Grodk

5.

Information des Wahlleiters

6.

Sonstiges/Anfragen

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung).

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).

Spremberg/Grodk, 15.03.2024

Kulik
Wahlleiter