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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 28.02.2024

Gegenstand G/VII/23/0352-1-1

Änderung Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgabenbedingt die Schaffung folgender neuer Stellen mit Wirkung zum 01.03.2024:

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgabenbedingt die Umwandlung folgender Stelle mit Wirkung zum 01.03.2024:

3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgabenbedingt eine unbefristete Erhöhung von 3,821 VZE um 0,179 auf 4,0 VZE im Bereich des Sachgebiets Hochbau- und Gebäudemanagements (Hochbau) mit Wirkung zum 01.03.2024.

4. In Umsetzung der Forderung des Hauptausschusses vom 12.02.2024 wird eine weitere Stelle Sachbearbeiter/in Stabsstelle Rechnungsprüfung zum 01.06.2024 in den Stellenplan aufgenommen. Die Besetzung der Stelle erfolgt unter Einbeziehung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung und des Stabsstellenleiters nach Klärung der Rahmenbedingungen/Aufgabenprofile.

Gegenstand G/VII/24/0001

Bebauungsplan 10 b.1 "Gewerbegebiet Ost Teil 1" - Erweiterung Geltungsbereich

Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 10 b.1 "Gewerbegebiet Ost Teil 1" (Anlage 1, Übersichtsplan) umfasst in der Gemarkung Spremberg/Grodk, Flur 12 die Flurstücke 121/3 tw. und 124 mit einer Größe von ca. 5,15 ha.

Der Geltungsbereich soll um einen Teil des Flurstücks 246 der Flur 12 in der Gemarkung Spremberg/Grodk in einer Größe von ca. 2.480 m² (siehe Anlage 2, blaue Fläche) erweitert werden.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/24/0002

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonntagen im Jahr 2024

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen an Sonntagen im Jahr 2024

Gegenstand G/VII/24/0004

Mitgliedschaft beim Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e. V. (IdR)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt:

1.)

Die Stadt Spremberg/Grodk tritt dem IdR zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.

2.)

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Mitgliedschaft beim IdR umgehend zu beantragen und die dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben.

Gegenstand G/VII/24/0019

Abschluss einer "Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau" zwischen der Stadt Spremberg/Grodk und der GlasfaserPlus GmbH mit dem Ziel einer erfolgreichen Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk stimmt dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten gemeinsamen Erklärung zwischen der Stadt Spremberg/Grodk und der GlasfaserPlus GmbH zum Glasfaserausbau im Stadtgebiet Spremberg/Grodk zu.

Gegenstand G/VII/24/0023

Mehrbelastungsausgleich Schulschwimmen Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e. V. wegen Schwimmhallenschließung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.

Die Stadt Spremberg/Grodk gewährt dem Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e. V. (ASF) für die Umsetzung des im Schulkonzept der ASF Grundschule „Lausitzer Haus des Lernens“ verankerten Schulschwimmunterrichtes für die Klassenstufen 1 und 2 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 80 % der entstehenden Fahrkosten zur Schwimmhalle nach Weißwasser. Dem Antrag vom 10.01.2024 (siehe Anlage) wird vollumfänglich entsprochen.

2.

Die Auszahlung für die durch den Antragsteller verauslagten Fahrkosten erfolgt im Erstattungsverfahren nach Rechnungslegung gegenüber der Stadt Spremberg/Grodk.

3.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die entsprechenden Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V. zu regeln und einmal jährlich nach Abschluss eines Jahres im BKSS über die tatsächlich gewährten Mehrbelastungsausgleiche zu berichten.

Gegenstand G/VII/24/0045

Bebauungsplan Nr. 122 "Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg" - Aufstellungsbeschluss

Für das „Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg“ in der Gemarkung Spremberg, Flur 22, Flurstücke 92/1 (teilweise), 92/2, 104/7 und 104/8 wird ein Bebauungsplan Nr. 122 (Anlage 1) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) aufgestellt.

Planungsziel:

Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ (SO) im Sinne des § 11 Absatz 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Zwischen der Stadt Spremberg/Grodk und der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens abzuschließen.

Gegenstand G/VII/24/0046

Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk - 21. Änderung

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk wurde am 07.12.2023 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossen und ist am 26.01.2024 wirksam geworden. Dieser soll in Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) im umfassenden Verfahren geändert werden:

Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 122 "Sondergebiet Einzelhandel Heinrichsfelder Allee/Kochsdorfer Weg“, dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im geltenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Planungsziel:

Darstellung einer Sonderbaufläche „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ (S) gemäß Anlage 1

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/24/0047

Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen des Landes Brandenburg (AGFK BB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Spremberg/Grodk in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Brandenburg (AGFK BB). Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen Antrag auf Aufnahme in die AGFK BB zu stellen.

Gegenstand G/VII/24/0111

Fassadensanierung - Kita Kollerberg

Entscheidung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 125.000,- € für die Fassadensanierung mit Erneuerung der Außenverschattungsanlagen der Kita Kollerberg. Die überplanmäßigen Auszahlungen werden im Wege einer Mittelumsetzung in gleicher Höhe vom Produktkonto 21622.7851060 in das Produktkonto 51121.7851000 bereitgestellt.

Christine Herntier
Bürgermeisterin