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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Geltungsbereich Gestaltungssatzung „Spreeinsel“

Gemäß § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ist vor dem Erlass der Satzung den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben. Der Entwurf der Satzung (siehe Übersichtsplan) liegt in der Zeit

vom 23.03.2026 bis 24.04.2026

in der Stadtverwaltung Spremberg, Bau- und Planungsamt, Sachgebiet Stadtplanung, Bürgerhaus, Am Markt 2, Zimmer 02.00.17 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Mo.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 12.00 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von den betroffenen Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit Begründung können in der Zeit der der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter

https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ eingesehen werden.

Christine Herntier
Bürgermeisterin