Geltungsbereich Gestaltungssatzung „Spreeinsel“
Gemäß § 87 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) ist vor dem Erlass der Satzung den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben. Der Entwurf der Satzung (siehe Übersichtsplan) liegt in der Zeit
vom 23.03.2026 bis 24.04.2026
| in der Stadtverwaltung Spremberg, Bau- und Planungsamt, Sachgebiet Stadtplanung, Bürgerhaus, Am Markt 2, Zimmer 02.00.17 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: | |
| Mo. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Während dieser Auslegungsfrist können von den betroffenen Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit Begründung können in der Zeit der der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter
https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ eingesehen werden.