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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung

Anordnung der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“ der Stadt Spremberg/Grodk als Ersatzbekanntmachung i. S. des § 2 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmV) vom 01.12.2000 (GVBl. II, Nr. 24, S. 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.06.2024 (GVBl. II/24, Nr. 43).

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“ der Stadt Spremberg/Grodk i. S. des § 2 Abs. 1 BekanntmV wird hiermit angeordnet.

Das Satzungsdokument schafft die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung eines Industriegebietes (GI) im Sinne des § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Errichtung von Industrie- und Gewerbebetrieben und die Schaffung einer optimalen Verkehrsanbindung unter Berücksichtigung der benachbarten Wohnbebauung.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem 23.03.2026 in der Stadtverwaltung Spremberg, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 2, Zimmer 02.00.14, während der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag

9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Spremberg, 05.03.2026

Christine Herntier
Bürgermeisterin