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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 109 „Solarpark Groß Buckow“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 03.03.2021 beschlossen, für das Gebiet „Solarpark Groß Buckow“ einen Bebauungsplan Nr. 109 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Mit Beschluss vom 04.03.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 „Solarpark Groß Buckow“ der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich westlich der Tagebaurandstraße und der Ortslage Groß Buckow und östlich des ornithologischen Wanderweges auf der Hochkippe. Der Gedenkstein des Heimatvereins Groß Buckow e.V. befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs. Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 109 „Solarpark Groß Buckow“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und Umweltverträglichkeitsprüfung, während der Veröffentlichungsfrist

vom 23.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026

im Internet

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auf der Homepage der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/

und

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auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Stadtverwaltung Spremberg/Grodk

Galeriebereich im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses

Am Markt 2

03130 Spremberg/Grodk

während folgender Dienstzeiten:

Mo.,

7.30 bis 13.30 Uhr

Di.,

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.,

7.30 bis 13.30 Uhr

Do.,

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.,

7.30 bis 12.00 Uhr

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplans)

(2) Artenschutzfachbeitrag, Verträglichkeitsprüfung zum Vogelschutzgebiet „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“

(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

(4) Stellungnahme aus der Öffentlichkeit aus der bisherigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

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Finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesbetrieb Forst Brandenburg, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR],

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Es werden Angaben und Aussagen gemacht zu dem NATURA 2000 und SPA-Gebiet, zu möglichen Beeinträchtigungen des SPA-Gebiets, zu den gesetzlich geschützten Biotopen, zu den besonders geschützten Pflanzenarten, zur Waldbetroffenheit, zum Artenschutz.

Schutzgüter Boden und Wasser:

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Finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, LEAG, LMBV, LBGR]

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Es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Sanierungsbergbau, Altbergbau, zur Bergbauberechtigung, zu Bohrlochbergbau, zur Hydrologie/Montanhydrologie, zu Bodenarten und zur Bodennutzung, Grundwasserbildung und -anstieg, bergbaubedingte Grundwasserabsenkung, Versickerung.

Schutzgüter Klima und Luft:

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finden sich in (1), (2), (3) und (4) [Stellungnahme: Landesamt für Umwelt, Person 2]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Mikroklima, vorhabenbedingten Auswirkungen, Immissionen und Emissionen, thermischen Effekten und der Niederschlagsbildung.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

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finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen (nicht vorhanden), zu möglichen Funden und Untersuchungen, zu wichtigen Elementen des Landschaftsbildes, zu Veränderungen des Landschaftsbildes, naturnaher Erholungsraum.

Schutzgut Mensch:

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finden sich in (1), (3) und (4) [Stellungnahme: Landkreis Spree-Neiße, Person 2]

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es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Emissionen und Immissionen, zur Erschließung der Flächen, zu möglichen vorhabenbedingten Auswirkungen, zum Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadt-spremberg.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Christine Herntier
Bürgermeisterin