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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher

festgesetzten

Gesamtbeträge von

erhöht um

vermindert um

und damit der

Gesamtbetrag

einschließlich Nachträge festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

im Ergebnisplan

ordentliche Erträge

59.866.249

2.355.300

25.000

62.196.549

ordentliche Aufwendungen

59.679.495

6.061.100

976.320

64.764.275

außerordentliche Erträge

484.000

0

0

484.000

außerordentliche Aufwendungen

70.000

0

0

70.000

Im Finanzhaushalt

die Einzahlungen

65.683.769

3.481.300

889.550

68.275.519

die Auszahlungen

67.382.007

15.534.000

2.043.620

80.872.387

davon bei den:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

57.056.986

2.355.300

25.000

59.387.286

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.816.048

6.061.100

976.320

59.900.828

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

8.626.783

1.126.000

864.550

8.888.233

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

12.216.704

9.472.900

1.067.300

20.622.304

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

349.255

0

0

349.255

Einzahlungen aus der Auflösung von
Liquiditätsreserven

0

0

0

0

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0

0

0

0

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht verändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

§ 4

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird von bisher 25.000 EUR auf 25.000 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird von bisher 50.000 EUR auf 50.000 EUR festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird von bisher 25.000 EUR auf 25.000 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages von bisher 6.000.000 Euro auf 6.000.000 Euro

b)

bei Einzelauszahlungen von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen. Das Gleiche gilt für zweckgebundene Mehreinzahlungen zugunsten der Auszahlungsermächtigungen.

Spremberg/Grodk, den 11.04.2024

Christine Herntier
Bürgermeisterin

Die Haushaltssatzung wird dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße angezeigt.

Die Haushaltssatzung liegt vom Tage der Veröffentlichung an zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 102c) aus.

Christine Herntier
Bürgermeisterin