Gegenstand G/VII/24/0070
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Billigungs- und Offenlagebeschluss
| Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 03.03.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk im Verfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die nachfolgend benannten Bereiche zu ändern: | |
| I. | die Erarbeitung des FNP für die Ortsteile Hornow/Lěšće und Wadelsdorf/Zakrjejc |
| II. | Änderung von der Darstellung Landwirtschaftliche und Waldflächen am Grausteiner Weg und Hummelsteg im Ortsteil Weskow/Wjaska in Mischbaufläche |
| III. | Anpassung der Darstellung bei einer Vielzahl von Bereichen an die Örtlichkeit und Änderung nach umfassenden Bebauungsplan- (B-Plan) und Satzungsverfahren |
| IV. | Berichtigung der Darstellung an verschiedenen Orten im Stadtgebiet nach beschleunigten B-Planverfahren (§ 13a und 13b BauGB) |
| 1. | Der Entwurf der 8. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der Entwurf der 8. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk und seine Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
| 3. | Die Behörden werden nach § 4 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten. |
| 4. | Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt. |
Gegenstand G/VII/24/0090
Billigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Spremberg/Grodk 2038
Das vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept Spremberg/Grodk 2038, bestehend aus dem Textteil und der Maßnahmenliste, wird gebilligt.
Die Maßnahmenliste ist nicht abschließend, sie kann bei Bedarf angepasst oder ergänzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung finanzieller Mittel.
Gegenstand G/VII/24/0108
Bebauungsplan Nr. 115 "Neudorfer Weg/Michelson-Schlucht" - Abwägungsbeschluss
Der Abwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen (siehe Abwägungsprotokoll) wird gebilligt.
Gegenstand G/VII/24/0109
Bebauungsplan Nr. 115 "Neudorfer Weg/Michelson-Schlucht" - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplans Nr. 115 „Neudorfer Weg/Michelson-Schlucht" wird gemäß § 3 Kommunalverfassung Brandenburg und § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Gegenstand G/VII/24/0121-1
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2024
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die unter Beschlussnummer G/VII/24/0084 eingebrachte 1. Nachtraghaushaltssatzung der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2024 mit dem korrigierten Ansatz für das Vereinshaus Cantdorf (von 373.000 € auf 45.000 €).
Gegenstand G/VII/24/0128
Vorentwurfsplanung Variantenentscheidung Bildungscampus BOS
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortführung der Planung und die bauliche Umsetzung der in der Variantenuntersuchung herausgearbeiteten wirtschaftlichsten Variante 2.2.
| Gegenstand G/VII/24/0129 | |
| Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Gesellschafteranteile der Projektgesellschaft Am Markt mbH von der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg an die Stadt Spremberg/Grodk | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die Übertragung der Gesellschafteranteile der Projektgesellschaft Am Markt mbH von der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg (GeWoBa) an die Stadt Spremberg/Grodk. |
| 2. | Die Bürgermeisterin als Vertreterin des Gesellschafters Stadt Spremberg/Grodk in der Gesellschafterversammlung der GeWoBa wird ermächtigt, die erforderlichen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung zur Umsetzung des Punktes 1 dieses Beschlusses vorzunehmen und insbesondere den in diesem Zusammenhang erforderlichen Notarvertrag zu unterzeichnen. |
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| Gegenstand G/VII/24/0131 | |
| Umsetzung des Beschlusses G/VII/23/0345 (Grundsatzbeschluss zur Verwendung von Mehreinnahmen zur Stärkung der Stadtentwicklung): | |
| Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg und Zustimmung zur Erbringung einer Einlage in Höhe von 5 Mio. EUR in die gesellschafterbezogene Kapitalrücklage | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk stimmt in Umsetzung des Beschlusses G/VII/23/0345 (Anlage 1) der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg (GeWoBa) gemäß Anlage 2 zu. |
| 2. | Die Bürgermeisterin als Vertreterin des Gesellschafters Stadt Spremberg/Grodk in der Gesellschafterversammlung der GeWoBa wird ermächtigt, die erforderlichen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung zur Umsetzung des Punktes 1 dieses Beschlusses vorzunehmen. |
| 3. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk stimmt in Umsetzung des Beschlusses G/VII/23/0345 zu, dass die Stadt Spremberg/Grodk gegenüber der GeWoBa eine Zuzahlung von EUR 5.000.000,00 im Zusammenhang mit dem Neubauprojekt im Färberquartier/Spreeharfe vornimmt. Die Zuzahlung wird gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB auf das gesellschafterbezogene Kapitalrücklagenkonto der Stadt Spremberg/Grodk bei der Gesellschaft eingezahlt. |
| 4. | Die Bürgermeisterin als Vertreterin des Gesellschafters Stadt Spremberg/Grodk in der Gesellschafterversammlung der GeWoBa wird ermächtigt, die erforderlichen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung zur Umsetzung des Punktes 3 dieses Beschlusses vorzunehmen. |
Gegenstand G/VII/24/0134-1
Beleuchtung des kombinierten Geh- und Radweges am Mehrgenerationenspielplatz
Die Verwaltung wird beauftragt, den kombinierten Geh- und Radweg am Mehrgenerationenspielplatz wegbegleitend zu beleuchten. Es soll geprüft werden, ob Leuchten auf dem Parkplatz Georgenstraße/Festplatz umgesetzt werden können, um den finanziellen Aufwand gering zu halten. Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2025/2026 bereitzustellen.
| Gegenstand G/VII/24/0139 | |
| Beitritt der Stadt Spremberg/Grodk zum Notfallverbund Kulturgutschutz Cottbus - Spree-Neiße | |
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt, dass die Stadt Spremberg/Grodk mit ihrer Einrichtung „Stadtarchiv“ dem Notfallverbund zum Kulturgutschutz für Cottbus und Spree-Neiße (Notfallverbund Cottbus-Spree-Neiße) beitritt. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung gemäß Anlage 1 abzuschließen. |
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| Gegenstand G/VII/24/0150 | |
| Änderung des Beschlusses G/VII/22/0350 - Aufgabenstellung zum Bau einer Asphalt-Pumptrack-Anlage | |
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Aufgabenstellung zum Bau einer Pumptrack-Anlage auf einer Teilfläche von ca. 1. 400 m² nicht mehr auf dem Flurstück 196, Flur 27, Gemarkung Spremberg/Grodk, sondern auf dem Flurstück 310, Flur 18, Gemarkung Spremberg/Grodk mit folgenden Bestandteilen | |
| - | geschlossener asphaltierter Rundkurs mit Wellen und Steilkurven, |
| - | Nutzungsmöglichkeiten für verschiedene Altersklassen mit Fahrrad/BMX, Skateboard, Longboard, Inlineskates, Laufrad und Roller, auch Rollstuhl geeignet, |
| - | optional, da budgetabhängig: |
| - | Installation einer Beleuchtungsanlage (Erweiterung der Bestandsanlage), |
| - | Bau einer öffentlichen Toilette |
| umzusetzen. | |
Ausgenommen von der Flurstücksbindung ist der optionale Bestandteil „Bau einer öffentlichen Toilette“.
Zur Entwicklung eines thematischen Freizeitkomplexes sollen die Skateranlage sowie der bestehende Bolzplatz, der als Ersatz für die bisherige Freizeitnutzung der Schulsportanlage der Grundschule „Lausitzer Haus des Lernens“ dringend benötigt wird, in die planerische Betrachtung einbezogen und bedarfs-/budgetabhängig umgestaltet oder saniert werden.