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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 5/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung der externen Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Spremberg/Grodk

Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 09.05.2025

Kennzeichnung: Interessenbekundung Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie in Spremberg/Grodk

Grundlage: Die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Spremberg/Grodk richtet sich nach den Vorgaben des Bundes (Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie den dazugehörigen Begleitdokumenten), welche der Stadt seit dem 15.01.2025 vorliegen.

Die Stadt Spremberg/Grodk ist bereits seit 2018 Bestandteil des Förderprogramms und hat sich über die Jahre stetig entwickelt. Erfolgsprojekte wie die Spremberger STOLPERSTEINE, die Gedenkveranstaltungen um den 9. November, #sprembergtanzt und schimmernde Projekte mit den Schulen Sprembergs gestalteten die Stadt vielfältig, bunt und dynamisch. Ziel dieser Partnerschaft ist es also, regionale Projekte zur Förderung der Demokratie, des Engagements und des Zusammenhalts in der Gesellschaft zu entwickeln und sich aktiv gegen alle demokratiefeindlichen Bestrebungen zu stellen.

Hauptzielgruppe des Bundesprogramms sind die Zivilgesellschaft, insbesondere Kinder und Jugendliche, Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, Fachkräfte und Multiplikatoren.

Laufzeit: Die Förderperiode beginnt 2025 und endet voraussichtlich 2032. Die tatsächliche Laufzeit liegt im Ermessen des Bundes.

Wichtiger Bestandteil der Partnerschaft für Demokratie ist die Koordinierungs- und Fachstelle. Zur Besetzung der Koordinierungs- und Fachstelle und zur Fortführung einer starken Partnerschaft für Demokratie wird im Rahmen dieses Verfahrens ein Träger gesucht, der sich aktiv und motiviert für die Ziele der Partnerschaft einsetzt. Die Bewilligung erfolgt innerhalb der Förderperiode von 2025 bis 2032 jeweils für ein Kalenderjahr. Die Anträge sind dabei jährlich zu stellen.

Das für 2025 zur Weiterleitung an die Koordinierungs- und Fachstelle bereitgestellte Finanzvolumen für die Monate Juli bis Dezember 2025 beträgt bis zu 25.000,00 Euro Personalkosten für eine Teilzeitstelle in Höhe von rund 32 Wochenstunden für das Förderprogramm. Sachkosten werden in Höhe von bis zu 6.600,00 Euro gewährt. Zusätzlich können nach Antragstellung Mittel zur Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen an die Koordinierungs- und Fachstelle weitergeleitet werden. Für das Folgejahr liegt voraussichtlich die Fördersumme für Personalausgaben bei maximal 50.000,00 Euro, die Fördersumme für entsprechende Sachausgaben liegt bei maximal 13.300,00 Euro.

Bewerben können sich juristische Personen, die

eine ordnungsmäße Geschäftsführung, die fachliche Eignung und die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) nachweisen können. Das können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII oder andere gemeinnützige Träger sein und

Gewähr für eine der freiheitlich demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten

Vorausgesetzt werden:

Erfahrungen in Tätigkeitsfeldern gemäß §§ 11 – 16 SGB VIII und/oder in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

Stärkung des Vielfaltsgedankens

Stärkung der Kinder- und Jugendförderung

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Gemeinwesens

Kenntnisse der Ziele des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“

Sicherzustellen ist durch den Träger die Erfüllung folgender Aufgaben:

Aktive Beteiligung an der Gesamtkoordination der „Partnerschaft für Demokratie“

Mitwirkung an der Koordination des Bündnisses und des Jugendforums als wichtige Gremien der Partnerschaft

Inhaltliche-konzeptionelle Beratung der Antragstellenden unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Bundesmittel

Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit

Planung und Umsetzung der jährlichen Demokratiekonferenz, Dokumentation und Evaluation

Teilnahme an Netzwerktreffen und Austauschformaten

Fortschreibung von Konzepten der Partnerschaft

… in Zusammenarbeit mit der Projektkoordination/federführenden Amt.

Anforderungen an die personelle Besetzung:

Voraussetzung:

Abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen Bereich oder eine ähnliche Qualifizierung mit der Bereitschaft Weiterbildungen im vorgesehenen Arbeitsspektrum zu besuchen

wünschenswert:

Erfahrungen und Kenntnisse im Rahmen der Akquirierung von Netzwerken, Netzwerkarbeit (im Bereich der Demokratieförderung)

Interesse an Konzeptentwicklung und sozialer Beratung von externen Antragstellenden

Kenntnisse im Rahmen der Träger- und Vereinslandschaft Sprembergs

Stellenumfang:

Umsetzung einer 32 wochenstündigen Beschäftigung im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie Leben!“

Ausfallzeiten:

Für Ausfallzeiten ist eine adäquate Vertretung zu ernennen.

Erreichbarkeiten:

Regelmäßige Erreichbarkeiten sind sicherzustellen.

Sonstiges:

Möglichst sollten die Aufgaben nicht von einer vertretungsberechtigten Person des Trägers durchgeführt werden.

Leistungsbeschreibung:

Einzureichen ist eine Leistungsbeschreibung in Anlehnung an das Aufgabenprofil der externen Koordinierungs- und Fachstelle im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Spremberg/Grodk und der umliegenden Ortsteile:

1.

Notwendige Trägerdaten:

Trägerbeschreibung

Bezeichnung, Trägerstandort, Art/Rechtsform, vertretungsberechtigte Person

Nachweis der Gemeinnützigkeit

Nachweis Auskunft Finanzamt, Satzung bzw. Gesellschaftervertrag

Angaben zum Profil des Trägers inklusive Selbstverständnis, Leitbild und Erfahrungen in den Arbeitsfeldern der sozialen Arbeit

Übersicht aktueller Projekte des Trägers

Qualifizierung einer benannten, verantwortlichen Person des Trägers

Kosten- und Finanzierungsplan für Sachkosten, inklusive Personalplanung

2.

Konzept zur Umsetzung der Koordinierungs- und Fachstelle im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie in Spremberg/Grodk

Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Interessenbekundung auf die hier dargestellten Vorgaben. Entsprechend dieser Vorgaben erfolgt die Bewertung der Interessenbekundungen.

Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen mit aussagekräftigen Kurzkonzept (Leistungsbeschreibung) bis zum 09.05.2025 ein bei:

Per E-Mail:

s.kron@stadt-spremberg.de

zusammengefasst als PDF-Dokument (max. 10 MB)

oder

per Post:

Stadt Spremberg/Grodk

Projektkoordination „Demokratie Leben!“

Am Markt 1

03130 Spremberg/Grodk

Unvollständige und verfristet eingehende Interessensbekundungen werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch kann aus der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren nicht abgeleitet werden.

Die Vorstellung des Konzepts erfolgt in einer Bündnissitzung.

Ihre Ansprechperson:

Sebastian Kron

Projektkoordination „Demokratie Leben!“

Tel.: 03563 340151