Übersichtsplan, Lage des Plangebietes im Stadtgebiet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.02.2022 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes im Sinne des § 8 BauNVO in der Gemarkung Spremberg. Es sollen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und Erweiterung von Gewerbebetrieben ermöglicht werden.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
| Flur | Flurstück |
| 13 | 30/1; 30/5; 30/6; 31/2; 31/3; 32/2; 32/3; 33/2; 33/3; 33/4; 34/2; 35/2; 37/1; 37/2; 38; 39/1; 40; 41; 42; 43; 44; 82; 83; 84; 86; 89; 91; 112; 113; 130; 131; 132; 133; 134; 135; 136; 137; 138 |
| 29 | 159; 162/2; 164/2; 166; 167; 168; 169/1; 170/2; 171/2; 172/2; 172/3; 172/7; 173/2; 173/3; 174; 175; 177; 178/2; 178/3; 179/2; 179/3; 180; 181/1; 181/2; 191; 193; 195; 196; 197; 199; 200; 202; 203; 240; 241; 242; 253; 309; 310; 311; 312; 315; 316; 317; 318; 319 |
| 30 | 1; 2; 3; 44; 45; 47/1; 96; 126; 144; 146; 147; 149; 150; 152; 165; 166; 167; 168; 169; 170; 201; 202; 204 |
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.
Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung April 2026 in der Zeit
vom 04.05.2026 bis einschließlich 17.06.2026
elektronisch auf der Webseite der Stadt Spremberg/Grodk unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/ sowie über das Landesportal unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bpnr10cgeostteil2 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich haben alle interessierten Bürger die Möglichkeit, sich am 12.05.2026 um 16.30 Uhr im Beratungsraum des Bürgerhauses der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Am Markt 2 (Raum 02.00.03 im 2. Obergeschoss) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Es wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauleitplanung.online@stadtspremberg.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches zum Termin mit vorliegt.