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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Spremberg/Grodk für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.04.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2023

2024

ordentlichen Erträge auf

60.567.458 EUR

59.866.249 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

62.855.819 EUR

59.679.495 EUR

außerordentlichen Erträge auf

100.000 EUR

484.000 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

70.000 EUR

70.000 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

61.816.111 EUR

65.683.769 EUR

Auszahlungen auf

73.022.940 EUR

67.382.007 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit

auf

57.854.139 EUR

57.056.986 EUR

Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit

auf

58.393.298 EUR

54.816.048 EUR

Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf

3.961.972 EUR

8.626.783 EUR

Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf

14.320.246 EUR

12.216.704 EUR

Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf

309.396 EUR

349.255 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung

von Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

296 v. H.

296 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

417 v. H.

417 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v. H.

360 v.H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 25.000 EUR (2023) und 25.000 EUR (2024) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 50.000 EUR (2023) und 50.000 EUR (2024) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 25.000 EUR (2023) und 25.000 EUR (2024) festgesetzt.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Entstehung eines Fehlbetrages auf 6.000.000 EUR und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 500.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen. Das Gleiche gilt für zweckgebundene Mehreinzahlungen zugunsten der Auszahlungsermächtigungen.

Spremberg/Grodk, den 20.04.2023

Christine Herntier
Bürgermeisterin

Die Haushaltssatzung wird dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße angezeigt.

Die Haushaltssatzung liegt vom Tage der Veröffentlichung an zur Einsichtnahme im Rathaus (Zimmer 102c) aus.

Christine Herntier
Bürgermeisterin