Die Vorschlagsliste der Stadt Spremberg/Grodk zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Cottbus und das Landgericht Cottbus für die Amtsperiode 2024 - 2028 wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05.2023 - 15.05.2023 im Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk, Bahnhofstraße 1, 03130 Spremberg/Grodk, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
| Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet ab dem 16.05.2023, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.