Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 08.05.2019 den Aufstellungsbeschluss G/VI/19/0104 für die 8. Änderung des Flächennut-zungsplans (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk gefasst. Mit Beschluss G/VII/21/0008 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 03.03.2021 wurde der Änderungsbereich erweitert.
Am 10.04.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk mit Beschluss G/VII/24/0070 den Entwurf der 8. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie des Landschaftsplans (LP) mit Erläuterungsbericht gebilligt. Die Änderung des vorbereitenden Bauleitplanes betrifft folgende Bereiche des Stadtgebietes Spremberg/Grodk:
| I. | die Erarbeitung des FNP für die Ortsteile Hornow/Lěšće und Wadelsdorf/Zakrjejc, |
| II. | Änderung der Darstellung Landwirtschaftliche und Waldfläche am Grausteiner Weg und Hummelsteg im Ortsteil Weskow/Wjaska in Mischbaufläche, |
| III. | Anpassung der Darstellung bei einer Vielzahl von Bereichen an die Örtlichkeit und Änderung nach umfassenden Bebauungsplan- (B-Plan) und Satzungsverfahren und |
| IV. | Berichtigung der Darstellung an verschiedenen Orten im Stadtgebiet nach beschleunigten B-Planverfahren (§ 13a und 13b Baugesetzbuch). |
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes),
(2) 8. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Spremberg (Erläuterungsbericht, Karten zur Darstellung und Bewertung des Bestandes von Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie Karte „Ziele und Maßnahmen“) sowie
(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
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| Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße und Landesbetrieb Forst Brandenburg (untere Forstbehörde)], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zur potenziellen natürlichen Vegetation; zu Bestand und Bewertung der Biotoptypen sowie Vorbelastungen; zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und sonstigen Säugetieren sowie der Artengruppe der Vögel; zur Lokalisierung von Gefährdungsfaktoren (wie z.B. Zerschneidung von Lebensräumen, Gewässerausbau, Grundwasserabsenkung, Nutzungsaufgabe, Erholungsnutzung); zu Schutzgebieten und -objekten sowie Natura 2000-Gebieten; zu Waldfunktionen; zu übergeordneten Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege; zum landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes (z.B. Biotopverbundachsen, Erhalt und Entwicklung von übergeordneten Landschaftselementen und Grünzügen sowie weiteren Wald-/ Gehölzbeständen, Trocken- bzw. Moorstandorten und Gewässern); zu Auswirkungen der Siedlungstätigkeit sowie konkreter Bauabsichten auf Pflanzen und Tiere sowie die biologische Vielfalt; zu Auswirkungen auf Wald nach Landeswaldgesetz und möglicher Ersatzaufforstung sowie zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. |
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| Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße; Landesamt für Umwelt, Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe; Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG)], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Geologie und Böden; zu Grundwasserneubildung und -gefährdung; zu Ertragspotenzial; zu Erosionsgefährdung; zur Bodennutzung; zu Bodendenkmalen; zu Oberflächengewässern und deren Gewässergüte; zu Trinkwasserschutzgebieten; zu Überschwemmungsgebieten; zu Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten; zu Altlastenverdachtsflächen; zu Sanierungsbergbau; zu Altbergbau; zu Bergbauberechtigungen; zur Hydrologie/ Montanhydrologie (u.a. bergbaulich bedingte Grundwasserabsenkung bzw. -wiederanstieg); zu Hydrogeologie; zu Bodengeologie; zu bergbaubedingter Eisenbelastung der Spree; zur nur temporären Gewährleistung der Bespannung von Gewässern in der Bergbaufolgelandschaft; zu Auswirkungen der Siedlungstätigkeit sowie konkreter Bauabsichten auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser sowie zu Vorschlägen für die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser (Minimierung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Vermeidung von Winderosion, Versickerung des Niederschlagswassers). |
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| Schutzgüter Klima und Luft: | |
| - | finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Regional- und Lokalklima; zu Lufthygiene; zu Emissionen und Immissionen; zu Auswirkungen der Siedlungstätigkeit sowie konkreter Bauabsichten auf die Schutzgüter Klima und Luft; zu immissionsrelevanten Vorbelastungen (u.a. Geruchsimmissionen infolge vorhandener Tierhaltung) im Bereich des Änderungsbereiches I „Grausteiner Weg“ und zum Umgang mit möglichen Geruchsbelastungen infolge der Wiederaufnahme der Tierhaltung in Wadelsdorf. |
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| Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter: | |
| - | finden sich in (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Spree-Neiße], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmalen; zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen; zum Landschaftsbild (Zerschneidung, Merkzeichen, Ortsränder, Ortsbild, Vorbelastungen); zur Freizeit- und Erholungsfunktion; zum landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes (z.B. Ausbildung von regionaltypischen Ortsrändern, Erhalt und Entwicklung regionaltypischer Ortskerne, Akzentuierung von Ortseingängen sowie Stadt-/ Dorfplätzen, Verbesserung der Gestaltung und Ausstattung von Freiflächen, Erhalt und Pflege landschaftsbildprägender Gehölzstrukturen); zu Auswirkungen der Siedlungstätigkeit sowie konkreter Bauabsichten auf das Schutzgut Landschaft und zur Minimierung der Auswirkungen von Siedlungserweiterungen durch die Eingrünung neu gebildeter Ortsränder. |
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| Schutzgut Mensch und Bevölkerung, insbesondere menschliche Gesundheit: | |
| - | finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landesamt für Umwelt; Kampfmittelbeseitigungsdienst und Bürger 1], |
| - | es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Erholungs- und Freizeitfunktion; zu Emissionen und Immissionen; zu Kampfmitteln und Altlasten; zu bestehenden Schienenverkehrslärmimmissionen im Bereich des Änderungsbereiches 18 „Heidefrieden 8-11“; zu immissionsrelevanten Vorbelastungen (u.a. Geruchsimmissionen infolge vorhandener Tierhaltung) im Bereich des Änderungsbereiches I „Grausteiner Weg“; zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Nachbarbebauung infolge Immissionen (Lärm, Schadstoffe) und visueller Störungen durch Schutzpflanzungen ebenfalls im Bereich des Änderungsbereiches I „Grausteiner Weg“ sowie zum Umgang mit möglichen Geruchsbelastungen infolge der Wiederaufnahme der Tierhaltung in Wadelsdorf. |
Gemäß § 3 Abs. 2 i.v.m. § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB liegen die Entwürfe des FNP und LP und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 03.06.2024 bis einschließlich 03.07.2024 öffentlich aus.
Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung auch im Internet unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/detail/108526 eingesehen werden.
Spremberg/Grodk, den 26.04.2024