Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe hat gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) und § 12 Abs. 1 und § 28 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) den Wirtschaftsplan für den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe für das Jahr 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen.
| 1. Es betragen | |
| 1.1. | im Erfolgsplan |
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| die Erträge — 8.723.119 € |
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| die Aufwendungen — 7.760.892 € |
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| der Jahresgewinn — 962.227 € |
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| der Jahresverlust — 0 € |
| 1.2. | im Finanzplan |
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| Mittelzufluss/Mittelabfluss |
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| aus laufender Geschäftstätigkeit — 1.954.306 € |
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| Mittelzufluss/Mittelabfluss |
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| aus der Investitionstätigkeit — 1.879.038 € |
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| Mittelzufluss/Mittelabfluss |
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| aus der Finanzierungstätigkeit — -608.002 € |
| 2. | Es werden festgesetzt |
| 2.1. | der Gesamtbetrag der Kredite |
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| auf — 0 € |
| 2.2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen — 142.410.452 € |
| 2.3. | die Verbandsumlage — 0 € |
Der Wirtschaftsplan 2024 wurde mit seinen Anlagen gemäß § 28 GKGBbg und § 14 Abs. 3 EigV dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde vorgelegt und rechtsaufsichtlich behandelt.
Ein Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde nicht festgesetzt.
Der genehmigungspflichtige Teil des festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 49.000.000 € erhielt die Genehmigung.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 und die Anlagen liegen in der Zeit vom 27.05.2024 bis 07.06.2024 in der ASG Spremberg GmbH, An der Heide/Straße A-Mitte in 03130 Spremberg während der Dienstzeit zu jedermanns Einsichtnahme aus.