G/VIII/24/0073
Bebauungsplan Nr. 118 "Eigenheimstandort Bräsinchener Straße" - Abwägungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB
| 1. | Die zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 118 "Eigenheimstandort Bräsinchener Straße" vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt. |
| 2. | Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse zu 1. mitzuteilen. |
| |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 28 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
einstimmig angenommen
G/VIII/24/0074
Bebauungsplan Nr. 118 "Eigenheimstandort Bräsinchener Straße" - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan Nr. 118 „Eigenheimstandort Bräsinchener Straße" wird gemäß § 3 Kommunalverfassung Brandenburg und § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 28 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangenheit: | 0 |
einstimmig angenommen