Auf der Grundlage der §§ 2, 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S. 6), geändert durch Gesetz vom 5. März 2024 (GVBI. I/24, [Nr. 10], ber. [Nr. 38]), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 827], S.1), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6. Mai 2026 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossen:
Die Hauptsatzung der Stadt Spremberg/Grodk vom 10.09.2020, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt 11/2020 am 25.09.2020 und in Kraft getreten am 26.09.2020, mit Ausnahme des § 11 Abs. 9, welcher zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, die durch die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Spremberg/Grodk vom 13.07.2023, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt 10/2023 am 28.07.2023 und in Kraft getreten am 29.07.2023 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
| 1. | In der Vorschrift des § 4 Förmliche Einwohnerbeteiligung (§ 13 BbgKVerf), Einsicht in Beschlussvorlagen (§ 36 Abs. 4 BbgKVerf) wird in Absatz 1 nach dem Wort „Einwohneranträgen“ die Angabe „(§ 14 BbgKVerf)“ durch die Angabe „(§ 13 Absatz 2 bis 8 BbgKVerf)“ ersetzt. | |
| 2. | Die Vorschrift § 5 Gleichstellungsbeauftragte erhält folgende neue Überschrift: „§ 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ | |
| 3. | Die Vorschrift des § 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhält in Absatz 1 folgende neue Fassung: | |
| „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bürgermeisters durch Abstimmung zu benennen.“ | |
| 4. | Die Vorschrift des § 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhält in Absatz 2 folgende neue Fassung: | |
| „Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkung auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen.“ | |
| 5. | Die Vorschrift des § 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhält in Absatz 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: | |
| „Sie haben das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder an den Hauptausschuss zu wenden.“ | |
| 6. | Die Vorschrift des § 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhält in Absatz 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung: | |
| „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte nehmen das Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder des Hauptausschusses wenden und ihren Standpunkt schriftlich darlegen.“ | |
| 7. | Die Vorschrift des § 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte erhält in Absatz 3 Satz 4 erhält folgende neue Fassung: | |
| „Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.“ | |
| 8. | In der Vorschrift des § 5 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird an Absatz 3 folgender Absatz 4 angefügt: | |
| „§§ 22 bis 24 Landesgleichstellungsgesetz finden keine Anwendung.“ | |
| 9. | In der Vorschrift des § 8 Mitteilungspflicht wird in Absatz 1 Satz 1 nach der Textpassage „dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung“ das Wort „unverzüglich“ eingefügt und es wird das Wort „ausgeübten“ vor dem Wort „Beruf“ gestrichen. | |
| 10. | In der Vorschrift des § 8 Mitteilungspflicht werden nach Absatz 1 Satz 1 alle weiteren Sätze des Absatzes 1 gestrichen. | |
| 11. | In der Vorschrift des § 8 Mitteilungspflicht werden nach Absatz 1 Satz 1 folgende Sätze 2, 3 und 4 a. bis c. neu angefügt: | |
| „Anzugeben sind der Beruf, der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr und die derzeitig ausgeübte Beschäftigung sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben. | |
| Andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten sind insbesondere: | |
| a. | Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person des Privatrechts wie eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen des bürgerlichen Rechts, eingetragene Genossenschaften (eG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), jeweils mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet der Stadt Spremberg/Grodk |
| b. | Tätigkeiten als Mitglied eines Organs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts), wie Wasser- und Bodenverbände, Jagdgenossenschaften, jeweils mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf dem Gebiet der Stadt Spremberg/Grodk |
| c. | selbstständige Gewerbeausübung, freie Berufstätigkeit“ |
| 12. | In der Vorschrift des § 11 Ortsteile wird in Absatz 8 Satz 1 die Angabe „§ 46 Abs. 3 b BbgKVerf“ durch die Angabe „§ 46 Abs. 5 BbgKVerf“ ersetzt. | |
| 13. | In der Vorschrift des § 11 Ortsteile wird Absatz 9 wie folgt neu gefasst: | |
| „Die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher hat zudem die Rechte zur Kontrolle der Verwaltung in entsprechender Anwendung des § 29 Absatz 1 BbgKVerf, soweit Belange des Ortsteils unmittelbar betroffen sind.“ | |
| 14. | In der Vorschrift des § 23 Bekanntmachungen wird in Absatz 7 bezüglich des: | |
| - | Ortsteils Graustein/Syjk folgende Angabe gestrichen: „An der Dorfaue 3, am Dorfgemeinschaftshaus, straßenseitig“ und durch folgende Angabe ersetzt: „Aushangkasten An der Dorfaue, Höhe Schulteich“ |
| - | Ortsteils Groß Luja/Łojow folgende Angabe gestrichen: „Spremberger Allee bei Hausnummer 7, Aushangbrett am der Stukkerland“ und durch folgende Angabe ersetzt: „Aushangkasten am Friedhof, Ringweg“ |
| - | Ortsteils Schwarze Pumpe/Carna Plumpa folgende Textpassage gestrichen: |
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| „An der Schule 2, Aushangkasten vor der Grundschule Geschwister Scholl; Dresdener Chaussee, Bergmannstraße 4; Ernst-Thälmann Straße – Ecke Clara-Zentkin Straße, Aushangkasten am Friedhof Schwarze Pumpe/Carna Plumpa Nord“ und durch die folgende Textpassage ersetzt: |
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| „An der Schule 2 (Aushangkasten vor der Grundschule Geschwister Scholl); Dresdener Chaussee (Aushangkasten am Friedhof Schwarze Pumpe/Carna Plumpa Nord); Bergmannstraße 4 (Aushangkasten am „Kleinen Markt“ Schwarze Pumpe/Carna Plumpa); Ernst-Thälmann Straße – Ecke Clara-Zetkin Straße“ |
| - | Ortsteils Sellessen/Zelezna folgende Textpassage nach dem Wort „Ortsbeirates“ neu eingefügt: „und in dem bewohnten Gemeindeteil Muckrow/Mokra zusätzlich Aushangkasten am Bushäuschen, Bagenzer Straße sowie in dem bewohnten Gemeindeteil Bühlow/Běła zusätzlich Aushangkasten am Bushäuschen im Pflasterweg“ |
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.