Übersichtsplan
Bebauungsplan Nr. 115 „Neudorfer Weg/Michelson Schlucht“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg hat nach Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen in der Sitzung am 05.10.2022 beschlossen, für das Gebiet „Neudorfer Weg/Michelson Schlucht“ einen Bebauungsplan Nr. 115 gemäß § 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Am 19.04.2023 wurde der Beschluss G/VII/23/0085 für die Erweiterung des Geltungsbereiches um das Flurstück 197 tw. der Flur 24 sowie die Flurstücke 461 tw.; 463 tw. und 464 tw. der Flur 25 in der Gemarkung Spremberg gefasst.
Gemäß § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) und § 13b i.V.m. § 13a und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Plan und die Begründung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 115 „Neudorfer Weg/Michelson Schlucht“ (siehe Übersichtsplan)
vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023
öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich grenzt nördlich an das Bebauungsplangebiet Nr. 103 „Eigenheimstandort Neudorfer Weg/Schlesische Straße“ (neue Straßenbezeichnung: Azaleenweg) und südlich an die Michelson Schlucht. Im Westen wird der Geltungsbereich durch den Neudorfer Weg begrenzt.
Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter www.spremberg.de eingesehen werden.
Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 c beziehungsweise e der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.