Der Inhaber eines Ausweisdokumentes ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt entweder 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.
Die Bürger:Innen von Spremberg/Grodk werden durch einen freiwilligen Service der Stadt über den zeitnahen Ablauf des Ausweisdokumentes informiert.
Beachten Sie bitte:
Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht möglich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen, handelt ordnungswidrig.
Bringen Sie bitte mit:
| • | den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, | |
| • | eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch), | |
| • | ein aktuelles Lichtbild mit biometrischen Merkmalen, | |
| • | Ausstellungsgebühr (bei Antragstellung zu entrichten) | |
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| Personalausweis Personen ab 24 Jahren | - 37,00 € (10 Jahre gültig) |
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| Personalausweis Personen unter 24 Jahren | - 22,80 € (6 Jahre gültig) |
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| Reisepass Personen ab 24 Jahren | - 70,00 € (10 Jahre gültig) |
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| Reisepass Personen unter 24 Jahren | - 37,50 € (6 Jahre gültig) |
Aktuell hat die Bundesdruckerei 2-3 Wochen Bearbeitungsdauer bei Personalausweisen.
Reisepässe haben derzeit eine Bearbeitungsdauer von 6 Wochen.
Achtung: Zum 01.01.2024 wurde durch den Gesetzgeber der Kinderreisepass abgeschafft.