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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Ausweisdokumentes

Der Inhaber eines Ausweisdokumentes ist verpflich­tet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt entweder 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.

Die Bürger:Innen von Spremberg/Grodk werden durch einen freiwilligen Service der Stadt über den zeitnahen Ablauf des Ausweisdokumentes informiert.

Beachten Sie bitte:

Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohner­meldeamt der Hauptwohnung erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht mög­lich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, recht­zeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen, han­delt ordnungswidrig.

Bringen Sie bitte mit:

den bisherigen Personalausweis oder Reisepass,

eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch),

ein aktuelles Lichtbild mit biometrischen Merkmalen,

Ausstellungsgebühr (bei Antragstellung zu entrichten)

Personalausweis Personen ab 24 Jahren

Personalausweis Personen unter 24 Jahren

Reisepass Personen ab 24 Jahren

Reisepass Personen unter 24 Jahren

Aktuell hat die Bundesdruckerei 2-3 Wochen Bearbeitungsdauer bei Personalausweisen.

Reisepässe haben derzeit eine Bearbeitungsdauer von 6 Wochen.

Achtung: Zum 01.01.2024 wurde durch den Gesetzgeber der Kinderreisepass abgeschafft.