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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 113 „Solarpark Jessen/Pulsberg“

Übersichtsplan Lage im Stadtgebiet (5 grüne Flächen)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in der Sitzung am 15.12.2021 beschlossen, für das Gebiet „Solarpark Jessen/Pulsberg“ einen Bebauungsplan Nr. 113 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Mit Beschluss vom 29.05.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 „Solarpark Jessen/Pulsberg“ der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich in den Gemarkungen Jessen und Pulsberg im Westen der Stadt Spremberg/Grodk außerhalb des Siedlungszusammenhanges.

Die Lage im Stadtgebiet ist im Übersichtsplan ersichtlich.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor. In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

1.

„Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Solarpark Jessen/Pulsberg‘“, LUTRA Büro für Umweltplanung, Cottbus, März 2024 mit Aussagen zu:

-

aktuellen Nutzungen und Biotopstrukturen

-

wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens

-

Säugetieren des Anhang IV der FFH-Richtlinie

-

Reptilien des Anhang IV der FFH-Richtlinie

-

Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

-

Maßnahmen zur Vermeidung

-

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

-

Brutvogelkartierung

2.

Studie zur Bewertung der Schutzgüter sowie zum Eingriff/Ausgleich zum Bebauungsplan „Solarpark Jessen/Pulsberg“, LUTRA Büro für Umweltplanung, Cottbus, März 2024 mit Aussagen zu:

-

Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

-

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

-

Maßnahmen zum Ausgleich

-

Bilanzierung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen

3.

FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG für das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (DE 4450-421) zum Bebauungsplan „Solarpark Jessen/Pulsberg“ mit Aussagen zu

-

Beschreibung des Schutzgebietes und der für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile

-

projektrelevante Wirkungen

-

Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des SPA-Gebietes

-

Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte

-

Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

4.

Karte der Bodenschätzung vom 13.11.2020

Stellungnahmen mit einem für die Umweltbelange relevantem Inhalt aus der Beteiligung zum Vorentwurf in der Fassung vom November 2023:

5.

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa mit Aussagen zu

-

Nicht-Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen gem. BBodSchG

-

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-

Schutzgebieten und -objekten

-

Biotopstruktur

-

Kumulation

-

Vermeidungsmaßnahme Baubegleitung

-

Erforderlichkeit Natura 2000-Verträglichkeits-Vorprüfung

-

Eingriff in das Schutzgut Boden, zulässige Grundfläche

-

Mahd-Intervall

-

Anforderungen an Bodenbedeckungen

-

Anforderungen an Pflanzmaßnahmen

6.

Lausitz Energie Bergbau AG mit Angaben zu

-

Bodenverhältnissen

-

Grundwasserverhältnissen

7.

Landesamt für Umwelt mit der Aussage, dass das Vorhaben mit den Belangen des vorbeugenden Immissionsschutzes vereinbar ist.

8.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mit Aussagen zur Montanhydrologie

9.

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Angaben zur Bodenzusammensetzung

10.

Landesbetrieb Forst mit der Aussage zur Nicht-Betroffenheit von Wald

Diese Unterlagen liegen vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024 öffentlich aus.

Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:

Mo.

7.30 bis 13.30 Uhr

Di.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mi.

7.30 bis 13.30 Uhr

Do.

7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Fr.

7.30 bis 12.00 Uhr

Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 „Solarpark Jessen/Pulsberg“ mit seiner Begründung kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung zusätzlich auch im Internet unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/

eingesehen werden.

Hinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Christine Herntier
Bürgermeisterin