Änderungsbereiche (5 grüne Flächen)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 den Aufstellungsbeschluss G/VII/21/0320 für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Spremberg/Grodk gefasst.
Mit Beschluss vom 29.05.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung Spremberg/Grodk den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk und der Begründung, einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die Änderung des vorbereitenden Bauleitplanes betrifft folgende Teile des Stadtgebietes Spremberg/Grodk:
Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 113 "Solarpark Jessen/Pulsberg", dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im geltenden Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Dieser Bereich soll als Sonderbaufläche Solar ausgewiesen werden (siehe Änderungsbereiche).
| Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor: | ||
| 1. | FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG für das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (DE 4450-421) zum B-Plan „Solarpark Jessen/Pulsberg“ mit Aussagen zu | |
| - | Beschreibung des Schutzgebietes und der für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile |
| - | projektrelevante Wirkungen |
| - | Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des SPA-Gebietes |
| - | Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte |
| - | Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung |
|
| |
| Stellungnahmen mit einem für die Umweltbelange relevantem Inhalt aus der Beteiligung zum Vorentwurf in der Fassung vom November 2023: | ||
| 2. | Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa mit Aussagen zu | |
| - | Auswirkungen auf den Wasserhaushalt |
| - | vorkommenden jagdbaren Wildarten |
| 3. | Landesamt für Umwelt mit der Aussage, dass das Vorhaben mit den Belangen des vorbeugenden Immissionsschutzes vereinbar ist | |
| 4. | Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe mit Aussagen zur Montanhydrologie | |
| 5. | Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Angaben zur Bodenzusammensetzung. | |
| 6. | Lausitz Energie Bergbau AG mit Angaben zu | |
| - | Bodenverhältnissen |
| - | Grundwasserverhältnissen |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024 öffentlich aus.
Die Unterlagen können während folgender Zeiten in der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk, Fachbereich Planen und Bauen, Sachgebiet Stadtplanung, Am Markt 1, Zimmer 312i (2. Obergeschoss), eingesehen werden:
| Mo. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Di. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi. | 7.30 bis 13.30 Uhr |
| Do. | 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Fr. | 7.30 bis 12.00 Uhr |
Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.
Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und Landschaftsplan kann gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit der Auslegung auch im Internet unter https://spremberg.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/detail/108408 eingesehen werden.
Hinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.