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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk vom 29.05.2024

Gegenstand G/VII/24/0115

Umbenennung eines Teiles einer Straße

Umbenennung eines Teiles der Kraftwerkstraße im Ortsteil Trattendorf/Dubrawa der Stadt Spremberg/Grodk (siehe Lageplan) in:

„Willy-Pusa-Weg“

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den neuen Straßennamen ortsüblich bekannt zu machen und die erforderlichen Neunummerierungen vorzunehmen.

Gegenstand G/VII/24/0147

Durchführungsbeschluss Gesundheitslandhaus Schwarze Pumpe/Carna Plumpa

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Sanierung der Clara-Zetkin-Straße 3 zum „Gesundheitslandhaus Schwarze Pumpe/Carna Plumpa“.

Gegenstand G/VII/24/0148

Durchführungsbeschluss Sanierung "Alte Schule" Schwarze Pumpe/Carna Plumpa

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Sanierung „Alte Schule“ Schwarze Pumpe/Carna Plumpa zum Wohn- und Freizeithaus. Im Erdgeschoss befinden sich die Räumlichkeiten für Vereinstätigkeiten. Im Obergeschoss werden Wohngruppen für Menschen mit Beeinträchtigungen für ein selbstbestimmtes Leben geschaffen.

Gegenstand G/VII/24/0173

Bebauungsplan Nr. 77 "Senftenberger Straße/Waldweg" - 1. Änderung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk G/VII/20/0306 vom 02.12.2020 für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77 „Senftenberger Straße/Waldweg“ wird gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) aufgehoben.

Der Lageplan und der Übersichtsplan sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.

Das Planverfahren ist mit der Bekanntmachung beendet.

Gegenstand G/VII/24/0212

Sommerferienticket 2024 für die Spremberger Freibäder

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Weiterführung des Sommerferientickets 2024 für die Spremberger Freibäder.

Das Sommerferienticket gilt für die Dauer der Sommerferien im Land Brandenburg vom 18.07.2024 bis 31.08.2024 und berechtigt die Inhaberin/den Inhaber gegen einmalige Entrichtung eines Entgeltes von 1,00 Euro zum täglichen Einritt in die Spremberger Freibäder während der Sommerferien im Land Brandenburg.

Das Ferienticket gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, sowie Schülerinnen, Schüler und Azubis über 18 Jahren.

Die Ermäßigung für Inhaberinnen und Inhaber eines Sozialpasses der Stadt Spremberg/Grodk finden Anwendung.

Der Förderverein Schwimmbad Schwarze Pumpe/Carna Plumpa e. V. erhält weiterhin die vertraglich vereinbarte Beteiligung am Eintrittskartenverkauf im Schwimmbad Schwarze Pumpe/Carna Plumpa auf Grundlage des geltenden Eintrittspreises.

Gegenstand G/VII/24/0224

Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg - 12. Änderung - Abwägungsbeschluss

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB

1.

Die zu dem Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg mit dem nachstehenden Ergebnis geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Behandlungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Abwägungsprotokoll, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist, aufgeführt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis zu 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Gegenstand G/VII/24/0225

Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg - 12. Änderung - Feststellungsbeschluss

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt,

a)

die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und

b)

nach Erteilung der Genehmigung den geänderten Flächennutzungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/24/0232

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 116 "Solarpark Straußdorf/Consulsee"

Für das Gebiet „Solarpark Straußdorf/Consulsee“ wird ein Bebauungsplan Nr. 116 (Anlage 3) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) mit einer Gesamtgröße von ca. 270,27 ha aufgestellt. Dieser umfasst die folgenden Teilbereiche:

Solarpark Straußdorf:

Teilbereich 1 (90,36 ha):

Gemarkung Spremberg, Flur 44, Flurstück 18 (10,00 ha)

Gemarkung Spremberg, Flur 44, Flurstück 19 (0,66 ha)

Gemarkung Spremberg, Flur 44, Flurstück 24 (79,70 ha)

Solarpark Consulsee:

Teilbereich 2 (73,38 ha):

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 1 (30,20 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 2 (3,28 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 3 (21,3 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 4 (18,6 ha)

Teilbereich 3 (6,16 ha):

Gemarkung Spremberg, Flur 42, Flurstück 34 (1,19 ha)

Gemarkung Spremberg, Flur 42, Flurstück 35 (0,07 ha)

Gemarkung Spremberg, Flur 42, Flurstück 36 (4,90 ha)

Teilbereich 4 (100,37 ha):

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 12 (21,62 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 13 (7,39 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 14 (2,89 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 15 (47,45 ha)

Gemarkung Jessen, Flur 06, Flurstück 17 (21,02 ha)

Planungsziel:

Ausweisung eines Sondergebietes „Solar“ im Sinne des § 11 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf einer Fläche von ca. 270,27 ha

Der Netzanschluss erfolgt in das 380-kV-Netz des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. Am Netzanknüpfungspunkt ist die Errichtung eines Umspannwerkes geplant. Den Städtischen Werken Spremberg/Grodk entstehen dadurch keine zusätzlichen Belastungen.

Das Grobkonzept zum Artenschutz liegt als Anlage A2 zum Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans (siehe Anlage 4) bei.

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/24/0233

Bestätigung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Spremberg/Grodk

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften Jahresabschluss 2021 (Anlage 1) der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/24/0234

Entlastung der Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Spremberg/Grodk für das Haushaltsjahr 2021

Die Stadtverordnetenversammlung entlastet die Hauptverwaltungsbeamtin für das Haushaltsjahr 2021.

Gegenstand G/VII/24/0235

Bebauungsplan Nr. 113 „Solarpark Jessen/Pulsberg“ – Billigungs- und Offenlagebeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 „Solarpark Jessen/Pulsberg“ mit seiner Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und seine Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/24/0238

Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg/Grodk - 22. Änderung

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk wurde am 07.12.2023 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschlossen und ist am 26.01.2024 wirksam geworden. Dieser soll in Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) im umfassenden Verfahren geändert werden:

Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 116 "Solarpark Straußdorf/Consulsee“ (siehe Anlage 3), dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im geltenden Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Planungsziel:

Darstellung einer Sonderbaufläche „Solar“

Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gegenstand G/VII/24/0239

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg/Grodk - Billigungs- und Offenlagebeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 15.12.2021 den Aufstellungsbeschluss G/VII/21/0320 für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Spremberg/Grodk gefasst. Planungsziel ist die Ausweisung der im wirksamen FNP dargestellten landwirtschaftlichen Flächen als Sonderbauflächen „Solar“.

1.

Der Entwurf der 15. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.

Der Entwurf der 15. Änderung des FNP der Stadt Spremberg/Grodk und seine Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3.

Die Behörden werden nach § 4 BauGB beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

4.

Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Gegenstand G/VII/24/0245

Grundsatzbeschluss zur Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg (nachfolgend GeWoBa genannt) für Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung in den Immobilienbestand der GeWoBa

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk stimmt der Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft für Wohnungsbau mbH – GeWoBa - Spremberg für Maßnahmen zur Modernisierung und Instandhaltung des Immobilienbestandes, beginnend ab 2026 bis 2029, in Höhe von EUR 5.000.000,00 zu.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung billigt zu diesem Zweck den als Anlage 1 beigefügten Entwurf eines Darlehensvertrages mit einer Rückzahlungsvereinbarung.

3.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk ermächtigt und beauftragt die Bürgermeisterin, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg mit folgendem Titel und unter Verwendung des Vertragsentwurfs nach Punkt 2 dieses Beschlusses vorzubereiten:Zustimmung zum Abschluss eines Darlehensvertrages in Höhe von EUR 5.000.000,00 zwischen der GeWoBa und der Stadt Spremberg/Grodk

4.

Die Bürgermeisterin als Vertreterin des Gesellschafters Stadt Spremberg/Grodk in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, die erforderlichen Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung zur Umsetzung des Punktes 3 vorzunehmen. Sie wird hierbei ermächtigt, mögliche notwendig werdende Änderungen im Entwurf des Darlehensvertrages als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen und zu beschließen, sofern die Änderungen redaktioneller Art sind und/oder aufgrund rechtlicher Vorgaben zwingend erforderlich werden.

5.

Die zur Umsetzung des Beschlusses benötigten Mittel sind mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 einzuplanen.

Gegenstand G/VII/24/0256

Bildungscampus BOS - Vorentwurfsplanung Freifläche - Variantenentscheidung Gestaltung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortführung der Planung und bauliche Umsetzung der Gestaltungsvariante 1.

Zusätzlich wird die Weiterverfolgung der Zusatzmaßnahme zur gestaltenden Aufwertung des vorhandenen Schulhofs am Bestandsgebäude beschlossen.

Gegenstand G/VII/24/0257

Lärmaktionsplanung Stufe 4 - Selbstbindungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt die Lärmaktionsplanung Stufe 4 der Stadt Spremberg/Grodk.

Gegenstand G/VII/24/0259

Sanierung und Erweiterung Schwimmhalle - Vorentwurfsplanung Variantenentscheidung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortführung der Planung und die bauliche Umsetzung der in der Variantenuntersuchung herausgearbeiteten wirtschaftlichsten Variante 2 mit folgenden Anpassungen:

-

Vergrößerung des Nichtschwimmerbeckens auf 130 m² gemäß der Ausstattungsliste

-

Anpassung des Spintbereiches an die tatsächlichen Bedürfnisse; eventuelle Nutzung der freiwerdenden Kapazitäten für die Vergrößerung der Umkleideräume

-

Überarbeitung des Kassenbereiches gemäß der Ausstattungsliste; Überblick über alle Bereiche.

Die Planung ist so vorzubereiten, dass die Sauna zu einem späteren Zeitpunkt ohne große bauliche Veränderungen am Altbestand in den Außenbereich des Erdgeschosses vergrößert und verlagert werden kann.

Gegenstand G/VII/24/0260

Zulässigkeit eines Einwohnerantrages nach § 14 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf)

Der am 10.04.2024 über den Verein Natura Spremberg e.V. eingereichte Einwohnerantrag nach § 14 BbgKVerf ist zulässig.

Gegenstand G/VII/24/0261

Entscheidung zum Einwohnerantrag vom 10.04.2024 "zur Einwohnerbeteiligung der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtwald" - Punkt 1 Einwohnerversammlung

Im Rahmen einer Einwohnerversammlung werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Spremberg über Risiken und Auswirkungen der beabsichtigten Errichtung von weiteren 13 Windkraftanlagen im Stadtwald informiert.

Gegenstand G/VII/24/0268

Grundsatzbeschluss zur weiteren Verfahrensweise der Aufzeichnung und Übertragung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse

1.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse aufgezeichnet werden.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Livestream über die Internetseite www.spremberg.de übertragen werden.

3.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt, dass die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses im TV über einen im Gemeindegebiet empfangbaren Kanal übertragen werden. Dies kann zeitversetzt abweichend vom Sitzungstag geschehen.

4.

Zur Umsetzung vorstehender Punkte wird die Verwaltung beauftragt, ein Vergabeverfahren durchzuführen, sofern eigene Ressourcen nicht ausreichen. Im Falle einer Einbindung eines Dienstleisters sind die Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen zu sichern. Der Arbeitsauftrag ist spätestens bis zum Jahresende 2024 umzusetzen.

Gegenstand G/VII/24/0270-1

Grundsatzbeschluss zur Beteiligung der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH an einem anderen Unternehmen zur Erzeugung und Vermarktung von grünem Strom

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk stimmt einer Prüfung mit dem Ziel einer Beteiligung der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH (SWS) an einem anderen Unternehmen mit dem Ziel der Erzeugung, Speicherung und Vermarktung von grünem Strom zu.

Alle erforderlichen Ressourcen sind dafür aufzuwenden und bereitzustellen.

Dabei ist sicherzustellen, dass die SWS einen ausreichenden Einfluss auf strategische und operative Entscheidungsprozesse einschließlich gesellschaftsrechtliche der Gesellschaft hat, um die Zielsetzungen für den wirtschaftlichen Aufbau und die Bewirtschaftung des Erzeugungs- und Vermarktungsportfolios umsetzen zu können.

2.

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Bürgermeisterin, als Gesellschaftervertreterin in der Gesellschafterversammlung die dazu erforderlichen Grundsatzbeschlüsse zu fassen.

3.

Sobald ein ausgehandelter Gesellschaftsvertrag vorliegt, ist dieser der Stadtverordnetenversammlung vor Beurkundung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Gegenstand G/VII/24/0274

Machbarkeitsstudie für ein Dorfgemeinschaftszentrum in Trattendorf/Dubrawa

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, in den Doppelhaushalt 2025/2026 Mittel einzustellen, um eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses in Trattendorf/Dubrawa durchzuführen. Hierbei sollen insbesondere die Standorte Alter Friedensstrom/ehemalige Spielhalle Las Vegas, das Gelände des ehemaligen Schulgartens sowie das Grundstück der „GeWoBa“ Flur 39, Flurstück 67/14 im Artur-Becker-Ring und andere auf ihre Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit und Eignung geprüft werden. Zugrunde zu legen ist der Untersuchung eine noch durch den Ortsbeirat unter Einbeziehung der zukünftigen Nutzer zu erarbeitende Nutzungskonzeption, die der Stadtverordnetenversammlung vor Ausschreibung der Machbarkeitsstudie zur Billigung vorzulegen ist.

Gegenstand G/VII/24/0275

Mittelumsetzung für überplanmäßige Ausgaben - Erneuerung der Laufbahn an der Grund-schule Kollerberg

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Umsetzung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 38.000,00 € für die Erneuerung der Laufbahn an der Grundschule Kollerberg.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 21122.7211000.

Christine Herntier
Bürgermeisterin