Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Spremberg/Grodk beschlossen.
Gemäß der EU-Umgebungslärm-Richtlinie (2002/49/EG vom 25.06.2002) i.V.m. dem Gesetz zur Umsetzung der EG Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 hat die Stadt Spremberg/Grodk im Jahr 2008 einen Lärmaktionsplan (LAP) der Stufe 1, im Jahr 2013 einen LAP der Stufe 2 und 2018 einen LAP der Stufe 3 aufgestellt.
Im Zuge der 4. Stufe hat die Stadt den LAP der Stufe 3 fortschreiben lassen. Sie ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet. Das Plangebiet umfasst dementsprechend die folgenden Straßen:
| • | Abschnitte der Hoyerswerdaer Straße, Dresdener Straße, Friedrichstraße, Geschwister-Scholl-Straße und Kantstraße (B 156), |
| • | Abschnitte der Berliner Straße sowie |
| • | Abschnitte der Karl-Marx-Straße (L 47; Abschnitt nördlich der Schlesischen Straße). |
Neben einer allgemeinen Einführung in das Thema Lärm, beinhaltet der LAP die Bestandsanalyse der Lärmsituation sowie die Anzahl der belasteten Personen in den jeweiligen Straßenabschnitten. Weiterhin werden Lärmminderungspotentiale aufgezeigt. Ergebnis der Lärmaktionsplanung Stufe 4 sind konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung an den betroffenen Hauptverkehrsstraßen.
Eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Lärmaktionsplan kann während der öffentlichen Sprechstunden oder nach Terminvereinbarung bei der Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Stadtplanung eingesehen werden.
Zur weiteren Information stehen die Unterlagen zu den Lärmaktionsplänen auf der Internetseite der Stadt Spremberg/Grodk (https://spremberg.de/) unter „Rathaus – Planen und Bauen – Gesamt- und Teilstädtische Planungen – Lärmaktionsplanung Spremberg/Grodk“ zur Verfügung.