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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Schmutzwasser (AEB SW) im brandenburgischen und sächsischen Entsorgungsgebiet des Industrieparks Schwarze Pumpe der ASG Spremberg GmbH als Konzessionärin des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe

Präambel

(1) Vor der Bildung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe oblag der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal (Abwasserentsorgungspflichtige) die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das Industriegebiet „Industriepark Schwarze Pumpe“ (Geltungsbereich): Die Stadt Spremberg hat ab dem 01.01.2011 die Pflichtaufgabe der schadlosen Abwasserbeseitigung gemäß § 66 Absatz 1 Satz 1 BbgWG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 BbgKVerf für den brandenburgischen Teil des Geltungsbereichs übernommen. Ebenfalls mit Wirkung ab dem 01.01.2011 hat die Gemeinde Spreetal die Pflichtaufgabe der schadlosen Abwasserbeseitigung nach § 63 Absatz 2 SächsWG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 SächsGemO für den sächsischen Teil des Geltungsbereichs übernommen. Mit Bildung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe zum 01.01.2013 ist die öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung für das Industriegebiet „Industriepark Schwarze Pumpe“ auf den Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe übergegangen.

(2) Der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe hat durch Satzung drei öffentliche, rechtlich selbstständige Einrichtungen für die Abwasserbeseitigung errichtet und die Verpflichtung und Berechtigung zum Anschluss und zur Benutzung ausgesprochen. Die Abwasserbeseitigungseinrichtung umfasst zur Beseitigung des im Geltungsbereich anfallenden Abwassers eine zentrale öffentliche Niederschlagswasserentsorgung (Reka) und zwei Anlagen für die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung (öffentliche Schmutzwasserentsorgung).

(3) Der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe betreibt zur Beseitigung des im Industriegebiet „Industriepark Schwarze Pumpe“ (Geltungsbereich) anfallenden Schmutzwassers Anlagen zur Schmutzwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung.

(4) Der Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe ist zuständig für die laufende Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung und bestimmt den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Anschaffung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung.

(5) Der abwasserbeseitigungspflichtige Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben (im Geltungsbereich) der ASG Spremberg GmbH als Konzessionärin und hat diese mit der Schmutzwasserbeseitigung beauftragt. Die ASG Spremberg GmbH betreibt die Schmutzwasserbeseitigung und ist verpflichtet, diese im Geltungsbereich des Industrieparks Schwarze Pumpe auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge zu den nachstehenden Bedingungen für die Entsorgung von Schmutzwasser im Industriepark Schwarze Pumpe (AEB SW) durchzuführen.

Dies vorgeschickt, wird der § 29, die Anlagen 5 und 6 wie folgt geändert.

§ 29

Inkrafttreten – Änderungsklausel – Bestandteile

(1) Diese 1. Änderung der AEB SW treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Spremberg und im Amtsblatt der Gemeinde Spreetal mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft.

(2) Eine Änderung, Aufhebung oder Neufassung dieser AEB SW wird erst nach öffentlicher Bekanntmachung in den Amtsblättern der Stadt Spremberg und der Gemeinde Spreetal wirksam.

(3) Die Anlagen 1 bis 6 sind Bestandteil dieser AEB SW:

Anlage 1:

Geltungsbereich

a)

Geltungsbereich des Industriestandortes „Industriepark Schwarze Pumpe“ brandenburgischer Teil

b)

Geltungsbereich des Industriestandortes „Industriepark Schwarze Pumpe“ sächsischer Teil, Industriepark Spreetal (IG Spreewitz), Erweiterungsflächen Altstandort IG Spreewitz Süd 1 und 2

c)

Karte Gesamt-Geltungsbereich der AEB SW

Anlage 2:

Schema der Anschlussgebiete ABA I und ABA II

Anlage 3:

Schema zum Anschluss an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung (einschl. Darstellung mittelbarer und unmittelbarer Einleiter)

Anlage 4:

Schema zur Ableitung über den Ablaufkanal Süd

Anlage 5:

Entgeltblatt zur Schmutzwasserentsorgung Anschlussgebiet ABA I

Anlage 6:

Entgeltblatt zur Schmutzwasserentsorgung Anschlussgebiet ABA II

Petra Axel
Roland Peine
Kaufmännische Geschäftsführerin
Technischer Geschäftsführer

AEB SW Anlage 5 Entgeltblatt Anschlussgebiet ABA I

Entgeltblatt zur Schmutzwasserentsorgung

Anschlussgebiet ABA I

Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Schmutzwasser (AEB SW) im Industriepark Schwarze Pumpe (Industriestandort Schwarze Pumpe /Altstandort Industriegebiet Spreewitz/ Erweiterungsflächen IG Spreewitz Süd 1 und Süd 2) werden nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe folgende Schmutzwasserentgelte und Bestimmungen für das Anschlussgebiet der Abwasserbehandlungsanlage I (ABA I) festgesetzt:

A - Schmutzwasser-Entgelte

Für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Anschlussgebiet ABA I werden gemäß § 19 AEB SW folgende Schmutzwasserentgelte in Rechnung gestellt:

1.

Beseitigung von kommunalem Schmutz- und Sanitärabwasser (Anhang 1 AbwV)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

insgesamt

3,71 EUR/m3

2.

Beseitigung von Industrieabwässer (Mischwasser aus den Herkunftsbereichen Anhang 1 und 22 AbwV)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

insgesamt

3,71 EUR/m3

3.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Chemischen Industrie (Herstellung von Stoffen durch chemische, biochemische oder physikalische Verfahren – Anhang 22 AbwV)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

insgesamt

3,71 EUR/m3

4.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe (Anhang 28 AbwV)

1,05 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,20 EUR/m3

insgesamt

1,25 EUR/m3

B - Kosten des Grundstücksanschlusses

Gemäß § 13 und § 14 AEB SW werden die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung des Grundstücksanschlusses nach den angefallenen Kosten zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

C - Weitere Kosten

Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug des Anschlussnehmers werden folgende Mahnkosten gemäß § 20 AEB SW berechnet:

1. Mahnung

kostenfrei

jede weitere Mahnung

10,00 EUR

Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Schmutzwasserbeseitigung

Bei Einstellung und Wiederaufnahme der Schmutzwasserbeseitigung werden folgende Kosten gemäß § 20 AEB SW berechnet:

Einstellung:

130,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

24,70 EUR

insgesamt

154,70 EUR

Wiederaufnahme:

130,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

24,70 EUR

insgesamt

154,70 EUR

Kosten der Schmutzwasseruntersuchungen

Nach § 7 Abs. 5 AEB SW werden Kosten für erforderliche Schmutzwasseruntersuchungen nach tatsächlich notwendig werdenden Umfang der erforderlichen Analysen nach Aufwand dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

D – Inkrafttreten

Dieses Entgeltblatt tritt entsprechend § 29 AEB SW nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Spremberg und im Amtsblatt der Gemeinde Spreetal mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft.

AEB SW Anlage 6 Entgeltblatt Anschlussgebiet ABA II

Entgeltblatt zur Schmutzwasserentsorgung

Anschlussgebiet ABA II

Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Entsorgung von Schmutzwasser (AEB SW) im Industriepark Schwarze Pumpe (Industriestandort Schwarze Pumpe /Altstandort Industriegebiet Spreewitz/ Erweiterungsflächen IG Spreewitz Süd 1 und Süd 2) werden nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe folgende Schmutzwasserentgelte und Bestimmungen für das Anschlussgebiet der Abwasserbehandlungsanlage II (ABA II) festgesetzt:

A – Schmutzwasser-Entgelte

Für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Anschlussgebiet ABA II werden gemäß § 19 AEB SW folgende Schmutzwasserentgelte in Rechnung gestellt:

1.

Beseitigung von kommunalem Schmutz- und Sanitärabwasser (Anhang 1 AbwV), einschließlich der OT Schwarze Pumpe und Spreetal (außerhalb des Geltungsbereiches der AEB SW)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

insgesamt

3,71 EUR/m3

2.

Beseitigung von Industrieabwässer (Mischwasser aus den Herkunftsbereichen Anhang 1 und 22 AbwV)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

Insgesamt

3,71 EUR/m3

3.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Chemischen Industrie (Herstellung von Stoffen durch chemische, biochemische oder physikalische Verfahren – Anhang 22 AbwV)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

insgesamt

3,71 EUR/m3

4.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufbereitung (Anhang 27 AbwV)

5,68 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

1,08 EUR/m3

Insgesamt

6,76 EUR/m3

5.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Herstellung von Papier und Pappe (Anhang 28 AbwV)

1,41 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,27 EUR/m3

insgesamt

1,68 EUR/m3

6.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Wasseraufbereitung, Kühlsysteme und Dampferzeugung (Anhang 31 AbwV)

3,12 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

0,59 EUR/m3

insgesamt

3,71 EUR/m3

7.

Beseitigung von Schmutzwasser aus der Herstellung von Halbleiterbauelementen (Anhang 54 AbwV)

* EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

* EUR/m3

insgesamt

* EUR/m3

*Die Entgelte für die Beseitigung von Schmutzwasser aus der Herstellung von Halbleiterbauelementen werden zum Zeitpunkt veröffentlicht, in dem erstmalig derartiges Schmutzwasser eingeleitet wird.

8.

Ableitung von biologisch und chemisch nicht behandlungsbedürftigen Schmutzwasser (Kühlturmabflut) über den Ablaufkanal Süd, welches nachweislich durch behördliche Beprobung von Teilströmen den gesetzlichen Anforderungen zur Direkteinleitung in die Spree entspricht

* EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

* EUR/m3

insgesamt

* EUR/m3

*Die Ableitung von biologisch und chemisch nicht behandlungsbedürftigen Schmutzwasser werden zum Zeitpunkt veröffentlicht, in dem erstmalig derartiges Abwasser eingeleitet wird.

9.

Andienung von Abwasser aus der mobilen Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben (ohne Transportkosten)

5,49 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

1,04 EUR/m3

Insgesamt

6,53 EUR/m3

10.

Andienung von Abwasser aus der mobilen Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen (ohne Transportkosten)

14,83 EUR/m3 zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

2,82 EUR/m3

insgesamt

17,65 EUR/m3

B - Kosten des Grundstücksanschlusses

Gemäß § 13 und § 14 AEB SW werden die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung des Grundstücksanschlusses nach den und angefallenen Kosten zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

C - Weitere Kosten

Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug des Anschlussnehmers werden folgende Mahnkosten gemäß § 20 AEB SW berechnet:

1. Mahnung

kostenfrei

jede weitere Mahnung

10,00 EUR

Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Schmutzwasserbeseitigung

Bei Einstellung und Wiederaufnahme der Schmutzwasserbeseitigung werden folgende Kosten gemäß § 20 AEB SW berechnet:

Einstellung:

130,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

24,70 EUR

insgesamt

154,70 EUR

Wiederaufnahme:

130,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %

24,70 EUR

insgesamt

154,70 EUR

Kosten der Schmutzwasseruntersuchungen

Nach § 7 Abs. 5 AEB SW werden Kosten für erforderliche Schmutzwasseruntersuchungen nach tatsächlich notwendig werdendem Umfang der erforderlichen Analysen dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

D – Inkrafttreten

Dieses Entgeltblatt tritt entsprechend § 29 AEB SW nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Spremberg und im Amtsblatt der Gemeinde Spreetal mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft.