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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Interessenbekundungsverfahren für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Kita Grünschnäbel im Wohngebiet Georgenberg, Slamener Höhe 17

Die Stadt Spremberg/Grodk mit ca. 22.000 Einwohnern befindet sich an der südöstlichen Grenze des Landes Brandenburg in der Region Lausitz – Spreewald.

Die Region befindet sich im demographischen Wandel. Die Zusammensetzung der Altersgruppen in der Bevölkerung wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verändern. Dazu tragen die Zuwanderung und Abwanderung von Menschen, die Geburtenzahlen und die Zahl der Todesfälle bei. Das verändert auch die Art des Wohnens und Lebens der Menschen.

In gemeinschaftlichen Wohnformen können Ältere und Jüngere zusammenleben. Solchen Wohnprojekten liegt die Idee des selbstbestimmten, individuellen Wohnens bei gleichzeitiger Erfahrung von Gemeinschaftlichkeit zugrunde. In Gemeinschaften können sich Menschen gegenseitig helfen und unterstützen, dadurch sind sie weniger krank, finden mehr soziale Kontakte und erfahren Vertrauen und Rückhalt.

Die Stadt Spremberg/Grodk führt in der Zeit vom 01.07.2024 bis 30.09.2024 ein Interessenbekundungsverfahren zur Nachnutzung der ehemaligen Kindertagesstätte Grünschnäbel in der Slamener Höhe 17 im Rahmen von gemeinschaftlichen Wohnformen durch.

Ziel ist der Verkauf an einen Nutzer, der durch sein Konzept generationenübergreifende Wohnformen ermöglicht und dadurch zur Stärkung des Stadtteils Georgenberg beiträgt.

Die generationenübergreifenden, gemeinschaftlichen Wohnformen sollen Bestandteil der kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet werden.

Das Grundstück Slamener Höhe 17 (Gemarkung Spremberg, Flur 29, Flurstück 354, Größe 5.238 m² und Flurstück 269, Größe 1.270 m²) befindet sich im Eigentum der Stadt Spremberg/Grodk und liegt im Wohngebiet Georgenberg. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 1 km, zu Geschäften ca. 700 m, zur Bushaltestelle und zum Bahnhof ca. 300 m.

Das Grundstück liegt an einer Anliegerstraße mit mäßigem Verkehr und ist wie folgt erschlossen: Wasser, Telefon, Strom, Gas, Fernwärme, Abwasser. Ein Energieausweis liegt vor.

Das Grundstück ist mit einer im Jahre 1975 errichteten Kindertagesstätte, einem Massivbau in Plattenbauweise bebaut. Die Gebäudeteile (ehemaliger Kindergarten und Kinderkrippe) sind durch einen Mitteltrakt verbunden. Es besteht ein mittlerer Unterhaltungsstau.

Zum Gebäude gehören weitläufige Außenanlagen. Das Grundstück hat insgesamt eine Größe von 6.508 m². Es handelt sich um Bauland. Bis zum Frühjahr 2023 wurde das Objekt durchgehend als Kindertagesstätte genutzt. Bis September 2024 erfolgt eine Nutzung als Ausweichobjekt für eine Kindertagesstätte, die saniert wird.

Zu weiteren Gebäudedetails, Angaben zu Grundflächen und Ausstattungen kann das vorliegende Gutachten eingesehen werden. Begehungen des Objekts sind möglich. Terminvereinbarungen nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel.: 03563 340 230.

Der Verkehrswert (Mindestgebot) wurde durch ein Gutachten ermittelt. Er beträgt 260.000 € zzgl. Nebenkosten in Höhe von 2.301,44 €.

Die Stadt beabsichtigt einen Verkauf des Grundstücks.

Interessenten werden mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, ihre Teilnahme an dem Verfahren schriftlich zu bekunden.

Interessenten können sich mit einem aussagekräftigen Konzept für den Kauf bewerben. Hierin sind Angaben zum Kaufpreis und zum Zeitpunkt der Realisierung des Vorhabens zu machen. Das Kaufpreisgebot darf den Verkehrswert nicht unter- schreiten (Mindestgebot). Neben der Vorlage des Konzeptes und der Benennung des Kaufpreises muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit/Umsetzbarkeit durch die Hausbank und den Steuerberater des Interessenten nachgewiesen werden.

Die Kriterien der Vergabe sollen in ihrer Bewertung zu 60 % auf der Idee/dem Konzept liegen und zu 40 % auf dem Kaufpreis. Die Vergabeempfehlung wird durch den Hauptausschuss abgegeben. Die Mitglieder des Hauptausschusses bewerten die eingereichten Konzepte über ein Punktesystem und entscheiden in einer nichtöffentlichen Sitzung.

Die Unterlagen für die Interessenbekundung sind in Deutsch zu verfassen.

Da es sich hier um kein Vergabeverfahren im klassischen Sinn handelt, sind die ggf. im Rahmen der Interessenbekundung übermittelten Unterlagen unverbindlich.

Rechtsansprüche auf Teilnahme an dem geplanten Verfahren bestehen nicht. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Spremberg/Grodk herleiten. Ansprüche können aus der Teilnahme am Verfahren gegen die Stadt Spremberg/Grodk nicht geltend gemacht werden – insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von eingereichten Konzepten oder für den Fall, dass ein Verkauf des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt. Das Verfah- ren kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.

Interessierte Unternehmen/Personen werden aufgefordert, ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Das Interesse ist in einem verschlossenen Umschlag mit Kennzettel an die Stadt Spremberg/Grodk, ZVS, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk einzureichen.