über den Beschluss zur Einstellung des Planfeststellungsverfahrens für die Netzergänzung L522/L531 Welzow-Neupetershain von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+916 in den Städten Welzow, Uebigau-Wahrenbrück und Spremberg, den Gemeinden Neuhausen/Spree und Nuthe-Urstromtal sowie den Ämtern Alt-Döbern und Kleine Elster
Mit Schreiben vom 18.05.2010 beantragte der Landesbetrieb Straßenwesen das Anhörungsverfahren nach §§ 38 und 39 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) für das o. g. Vorhaben.
Mit Schreiben vom 27.11.2024 erklärte der Vorhabenträger gegenüber der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, die betreffenden Projektplanungen nicht weiter zu verfolgen.
Das Planfeststellungsverfahren war daher gemäß § 40 Abs. 4 BbgStrG einzustellen.
Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten.
Das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.
Im Auftrag