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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Ausweisdokumentes

Der Inhaber eines Ausweisdokumentes ist verpflich­tet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt entweder 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.

Die Bürger:Innen von Spremberg/Grodk werden durch einen freiwilligen Service der Stadt über den zeitnahen Ablauf des Ausweisdokumentes informiert.

Beachten Sie bitte:

Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohner­meldeamt der Hauptwohnung erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht mög­lich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, recht­zeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen, han­delt ordnungswidrig.

Bringen Sie bitte mit:

den bisherigen Personalausweis oder Reisepass,

eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch),

ein aktuelles digitales Lichtbild mit biometrischen Merkmalen (Aufnahme auch vor Ort im Bürgerbüro für 6,00 € möglich)

Ausstellungsgebühr (bei Antragstellung zu entrichten)

Personalausweis Personen ab 24 Jahren  —  - 37,00 € (10 Jahre gültig)

Personalausweis Personen unter 24 Jahren  —  - 22,80 € (6 Jahre gültig)

Reisepass Personen ab 24 Jahren  —  - 70,00 € (10 Jahre gültig)

Reisepass Personen unter 24 Jahren  —  - 37,50 € (6 Jahre gültig)