Gegenstand G/VIII/25/0098
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg/Grodk beschließt, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Terpe/Terpje, Flur 4 Nr. 234, teilweise.
Die räumliche Lage sowie der Abgrenzungsbereich sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Gemäß „Archikart“ sind auf dem gesamten Flurstück folgende Nutzungsarten eingetragen:
Gebäude- und Freifläche Wohnen, Landwirtschaftsfläche Gartenland und Waldfläche Nadelwald
Der gekennzeichnete Bereich soll als Mischgebiet/gemischte Baufläche ausgewiesen werden.
Gegenstand G/VIII/25/0125
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 „Solarpark Jessen-Pulsberg“
Das Vorhaben „Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit Umzäunung“ auf den Grundstücken in der Gemarkung Pulsberg, Flur 9, Flurstücke 5 und 78 sowie in der Gemarkung Jessen, Flur 6, Flurstücke 56; 57; 62; 70; 81 und 82; – siehe Anlage 1) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 113 „Solarpark Jessen-Pulsberg“ (Anlage 2)
| wird von der Festsetzung: | |
| • | Die lotrecht auf die Geländeoberfläche übertragene Tiefe einer jeden Modulreihe darf maximal 5 m betragen. (Anlage 3) |
| wie folgt befreit: | |
| • | Die lotrecht auf die Geländeoberfläche übertragene Tiefe einer jeden Modulreihe soll für alle Module um 1,30 m auf 6,30 m erhöht werden. (Anlage 4) |
Gegenstand G/VIII/25/0147
Umlage der Grundsteuer für Eigentumsgaragen auf städtischem Grund und Boden
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Grundsteuer für Eigentumsgaragen auf den jeweiligen Eigentümer umgelegt wird.
Gegenstand G/VIII/25/0148-1
Bildung einer AG Wirtschaft
Die Stadtverordneten beschließen die Bildung einer außerparlamentarischen Arbeitsgruppe für das Handwerk, den Mittelstand und den Handel mit dem Namen: AG Wirtschaft.
In die Arbeitsgruppe entsendet jede Fraktion einen Vertreter, einen Stellvertreter und zusätzlich einen sachkundigen Einwohner je Fraktion. Alle sind teilnahmeberechtigt. Fraktionslosen Mitgliedern wird ebenfalls die Mitwirkung ermöglicht.
Der Vorsitzende der AG wird in der 1. Sitzung aus der Mitte der Teilnehmer bestimmt.
Die Ladung zur 1. Sitzung wird dem Kommunalen Sitzungsdienst übertragen.
Gegenstand G/VIII/25/0190
Sommerferienticket 2025 für die Spremberger Freibäder
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Weiterführung des Sommerferientickets 2025 und Einführung einer Saisonkarte für die Spremberger Freibäder.
Das Sommerferienticket gilt für die Dauer der Sommerferien im Land Sachsen und im Land Brandenburg vom 28.06.2025 bis 07.09.2025 und berechtigt die Inhaberin/den Inhaber gegen einmalige Entrichtung eines Entgeltes von 5,00 Euro zum täglichen Eintritt in die Spremberger Freibäder während der Sommerferien im Land Brandenburg.
Das Ferienticket gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, sowie Schülerinnen, Schüler, Azubis und Studierende über 18 Jahren.
Die Ermäßigung für Inhaberinnen und Inhaber eines Sozialpasses der Stadt Spremberg/Grodk finden Anwendung.
Der Förderverein Schwimmbad Schwarze Pumpe/Carna Plumpa e.V. erhält weiterhin die vertraglich vereinbarte Beteiligung am Eintrittskartenverkauf im Schwimmbad Schwarze Pumpe/Carna Plumpa auf Grundlage des geltenden Eintrittspreises.
Die Saisonkarte gilt für die gesamte Sommersaison der Bäder. Sie gilt vom Tage des Erwerbs bis zur Schließung des letzten Freibades. Die Karte ist personalisiert und nicht übertragbar.
Sie berechtigt die Inhaberin/den Inhaber gegen einmalige Entrichtung eines Entgeltes für Erwachsene 70,00 Euro für Ermäßigte 35 Euro zum täglichen Einritt in die Spremberger Freibäder ohne Zeitbegrenzung.