Es ist beabsichtigt nach § 8 Abs. 2 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg (GVBl I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S.79), die Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche „Wirthstraße/ Wirthowa droga“ teileinzuziehen.
Die Teilfläche befindet sich in der Gemarkung Spremberg/Grodk, Flur 27, Flurstück 28/4, mit einer Länge von ca. 66 m und ist in der Anlage farblich gekennzeichnet.
Bei dieser Verkehrsfläche handelt es sich um den zukünftigen Zugangsbereich des Bildungscampus Spremberg/Grodk. Es ist eine Entlastung von Durchgangsverkehr und eine Vermeidung von Lärm und Abgasen, bereits während der baulichen Errichtung, beabsichtigt. Nach §8 Abs. 2 Satz 3 BbgStrG ist die Teileinziehung einer Straße aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls zulässig.
Die öffentliche Widmung der oben bezeichneten Straßenfläche wird eingeschränkt. Der Gemeingebrauch wird auf Fußgänger und Radfahrer begrenzt.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche liegt während der Dienststunden im Sachgebiet Tiefbau der Stadtverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Die Widmung dieser Fläche als Verkehrsfläche erfolgte per Gesetz, durch die Art der Nutzung bereits vor dem 03.10.1990.
Etwaige Bedenken oder Gegenvorstellungen zu der beabsichtigten Teileinziehung können innerhalb der Auslegungsfrist von 3 Monaten, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Spremberg, Sachgebiet Tiefbau, Am Markt 2, in 03130 Spremberg geltend gemacht werden.
Spremberg/Grodk, den 04.06.2026