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Amtsblatt für die Stadt Spremberg/Grodk – Spremberger Anzeiger
Ausgabe 8/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises

Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflich­tet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personal­ausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt entweder 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.

Beachten Sie bitte:

Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohner­meldeamt der Hauptwohnung erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht mög­lich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, recht­zeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen, han­delt ordnungswidrig. Das Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk in der Bahnhofstr. 1 arbeitet ohne Terminvereinbarung. Bitte rechnen Sie ggf. Wartezeiten ein.

Bringen Sie bitte mit:

den bisherigen Personalausweis oder Reisepass,

eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch),

ein aktuelles Lichtbild mit biometrischen Merkmalen,

Ausstellungsgebühr (bei Antragstellung zu entrichten)

Personen ab 24 Jahren

-

37,00 € (10 Jahre gültig)

Personen unter 24 Jahren

-

22,80 € (6 Jahre gültig)