Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personalausweises einen neuen Personalausweis zu beantragen. Die Gültigkeit der Ausweise beträgt entweder 6 oder 10 Jahre. Das Datum der Gültigkeit ist auf der Vorderseite eingedruckt. Da eine Verlängerung nicht möglich ist, macht sich die Neubeantragung erforderlich.
Beachten Sie bitte:
Die Antragstellung kann nur persönlich im Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung erfolgen. Eine Vertretung durch Ehegatten oder Familienangehörige ist nicht möglich. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen, handelt ordnungswidrig. Das Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk in der Bahnhofstr. 1 arbeitet ohne Terminvereinbarung. Bitte rechnen Sie ggf. Wartezeiten ein.
| Bringen Sie bitte mit: | |||
| • | den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, | ||
| • | eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch), | ||
| • | ein aktuelles Lichtbild mit biometrischen Merkmalen, | ||
| • | Ausstellungsgebühr (bei Antragstellung zu entrichten) | ||
| • | Personen ab 24 Jahren | - | 37,00 € (10 Jahre gültig) |
| • | Personen unter 24 Jahren | - | 22,80 € (6 Jahre gültig) |